Sozialpädiatrie und Jugendmedizin

Schuleingangsuntersuchung

Herzlich Willkommen bei der Schuleingangsuntersuchung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialpädiatrie und Jugendmedizin freuen sich auf Sie und Ihr Kind.

Für einen guten Start in die Schule

Schuleingangsuntersuchung

Ist ein Kind zur Schule angemeldet, wird es zur schulärztlichen Untersuchung in eine der Dienststellen der Region Hannover eingeladen. Das sind jährlich ca. 12.000 Kinder. Die genaue Adresse und weitere Hinweise werden in dem Einladungsschreiben mitgeteilt. Der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich nach dem Alter des Kindes. Die Untersuchung und Beratung orientiert sich an den Anforderungen der Schule. Es wird untersucht, ob das Kind diese Anforderungen ohne große Mühe meistern kann. Dazu wird Beweglichkeit, Sprache, Hör- und Sehvermögen, die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit des Kindes getestet.

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Standorte Sozialpädiatrie & Jugendmedizin Region Hannover

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Aus der Podcast-Serie "Chancenreich"

Folge 10 – Schuleingangsuntersuchungen

Sobald dein Kind zur Schule angemeldet ist, wird es zur Schuleingangsuntersuchung in eine der Dienststellen der Region Hannover eingeladen. Jedes Jahr betrifft das rund 10.000 bis 11.000 Kinder, also alle, die in der Region Hannover leben. Der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich nach dem Alter deines Kindes. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob dein Kind die Anforderungen der Schule ohne große Mühe meistern kann. Dazu werden Beweglichkeit, Sprache, Hör- und Sehvermögen, die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit angeschaut.

Kristina und Andrea finden in dieser Folge heraus, warum diese Untersuchung so wichtig ist, was genau passiert und wie du dein Kind optimal vorbereiten kannst. Schalte ein und erfahre alles, was du wissen musst.

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Kontakt

© RH

Podcast Chancenreich

Kristina spricht in dieser Folge mit Andrea, der Teamleitung der Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Region Hannover. Die beiden erkunden die Schuleingangsuntersuchung. 

 

Die Rechtsgrundlagen für die Schuleingangsuntersuchung sowie die Datenspeicherung und -verarbeitung sind das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), das Niedersächsische Schulgesetzt (NSchG), das Infektionsschutzgesetz sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):