Seit 2004 gibt es im Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin das Angebot, alle Kinder mit besonderen Sprachförderbedarfen ein Jahr vor der Einschulung zu untersuchen. Bis einschließlich 2018 wurden dem Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin die betreffenden Kinder nach der Sprachstandsfeststellung im Rahmen der Schulanmeldung genannt.
Aufgrund einer Gesetzesänderung (KiTaG zum 1.8.2018) sind zukünftig die Kindertageseinrichtungen verpflichtet, die Sprachkompetenz eines Kindes spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein besonderer Sprachförderbedarf vorliegt.
Das Angebot einer Sprachförderuntersuchung des Teams Sozialpädiatrie und Jugendmedizin besteht weiterhin. Die Untersuchung der Kinder dient der ganzheitlichen Entwicklungsbeurteilung (Sprache, Kognition, Motorik und Verhalten), damit bei Bedarf rechtzeitig vor der Einschulung ein Unterstützungsbedarf festgestellt und Maßnahmen eingeleitet werden können.
Damit Kindertageseinrichtungen dem Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin Kinder mit Sprachförderbedarfen übermitteln können, ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. Die dafür vorgesehenen Dokumente „Sprachstandsfeststellung“ und „Ergänzende Informationen zur Speicherung von personenbezogenen Daten“ werden allen Kindertageseinrichtungen per Mail und auf dem Postwege zugeschickt.
Auf Empfehlung der Kindertageseinrichtung und mit Einverständnis der Eltern werden Eltern und Kinder zur Sprachförderuntersuchung in die Dienststellen des Teams Sozialpädiatrie und Jugendmedizin eingeladen.
Um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarfen rechtzeitig zum Start des letzten Kindergartenjahres untersucht werden können, ist eine Rückmeldung möglichst bis zum 30.04. eines Jahres erforderlich.