Mindestens einmal im Jahr sollten alle Schafe geschoren werden. Die Wolle der Tiere sollte von fachkundigen Schafscherern entfernt werden. Nur sogenannte Kamerunschafe sind von der Schur ausgenommen.
Der ideale Zeitraum für die Schur liegt je nach Wetter zwischen Mitte Mai und Ende Juni. Das Scheren sollte auf jeden Fall mindestens vier Monate vor dem Beginn der kalten Jahreszeit erfolgen, damit die Tiere im Winter bereits wieder genug Wolle als Kälteschutz haben. Wichtig ist das regelmäßige Scheren nicht nur, um die Schafe im Sommer vor zu großer Hitze zu schützen. In ungepflegter und zu langer Wolle können sich auch sogenannte Ektoparasiten, zum Beispiel Milben oder Zecken, einnisten.
Das Scheren ist für Schafe eine anstrengende Prozedur. Deshalb sollten die Vierbeiner zur Schur gesundheitlich fit sein. Wird ein Tier trotz achtsamem Umgang durch das Schurmesser verletzt, muss die Wunde schnell versorgt werden. Bei Regen und Kälte brauchen Schafe innerhalb von 24 Stunden nach der Wollschur einen Unterstand. Außerdem muss die Menge des Futters angepasst werden, denn die Tiere verbrauchen nun mehr Energie, um ihre Körpertemperatur der Witterung anzupassen. Scheint die Sonne stark, müssen sich die geschorenen Schafe zehn Tage nach der Rasur an Schattenplätzen zurückziehen können. Die Halter sollten in den ersten Tagen nach der Schur die Herde besonders intensiv beobachten.
Wer eine große Anzahl an Schafen im Winter im Stall hält, kann auch eine Winterschur vornehmen. Das trägt zu einem besseren Stallklima und Wohlbefinden der Tiere bei. Geschorene Schafe müssen im Winter aber unbedingt zugfrei, trocken und warm stehen. Sie brauchen ausreichend Futter zur Regulierung der Körpertemperatur.
Um Verletzungen bei der Schur zu vermeiden und die Belastung der Tiere zu verringern, sollten nur erfahrene Scherer zu beauftragt werden. Auskünfte über Schafscherer erteilt der Niedersächsische Schafzuchtverband unter Telefon (0511) 32 97 77. Für Fragen rund um die Schafschur steht außerdem der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover unter Telefon (0511) 616-22095 oder per Mail an FDVV@region-hannover.de zur Verfügung.