Landeshauptstadt Hannover
Hinweise für Hundehalter*innen in Hannover
Jede*r Hundehalter*in muss
- ihren*seinen Hund bei der Stadt Hannover - Fachbereich Finanzen - steuerlich anmelden (Hundesteuer);
- ihren*seinen Hund durch einen Transponder (Chip) kennzeichnen;
- eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen (Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 €, bei Sachschäden 250.000 €)
- ihren*seinen Hund im Hunderegister Niedersachsen der GovConnect GmbH registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 / 39010400
- ihre*seine Sachkunde im Umgang mit Hunden nachweisen. Die Sachkundeprüfung wird von Hundeschulen und Tierärzten abgenommen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten anerkannt wurden. Die Liste mit den anerkannten Prüfern und weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums unter http://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html.
- ihren*seinen Hund entsprechend seinen Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (Tierschutzhundeverordnung).
- sicherstellen, dass der Hund nur von Personen geführt wird, die den Hund beherrschen können.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen des Niedersächsischen Hundegesetzes finden Sie auch unter dem folgenden Internetlink zum Niedersächischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Information zum Niedersächsischen Hundegesetz (Fragen und Antworten)
auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
lesenWas müssen Sie als Hundeführer*in beachten?
- Wer einen Hund führt, muss in der Lage sein, ihn zu beherrschen. Es muss stets eine Hundeleine mitgeführt werden.
- Der Hund muss immer in dem von Ihnen sichtbaren Einflussbereich bleiben und darf nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
- Sie müssen verhindern, dass Ihr Hund Menschen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfällt.
- Hundekot muss von der*dem Hundeführer*in sofort entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden (z. B. in Abfallbehälter).
Wohin darf ich einen Hund nicht mitnehmen?
Ein Hundeverbot gilt
- auf Kinderspielplätzen und Spielparks,
- auf Friedhöfen,
- auf Schulhöfen,
- im Stadtpark und im Tiergarten,
- in den Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten) und
- auf Liegewiesen sowie
- auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten und
- einzelne Flächen in Grünanlagen, bei denen das Hundeverbot mit Schildern gekennzeichnet ist.
Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden und Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenbegleithund (Assistenzhund) mit sich führen. Diese Ausnahme gilt nicht auf Kinderspielplätzen, in Spielparks und im Tiergarten.
Infos für Hundehalter
Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen in Hannover
Über Leinenzwang und Hundeauslaufflächen in der Landeshauptstadt.
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Hinweise für Hundehalter/innen in der Landeshauptstadt Hannover
Die wichtigsten Informationen zum Herunterladen
Hundeverordnung
Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 (HundeVO) in der Fassung vom 17.06.2010
Hundesteuer Festsetzung (Service-Portal der LHH)
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer, schriftlich anzumel...
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Ummeldung eines Hundes wegen eines Umzugs innerhalb Hannovers oder aufgrund einer Namensänderung
Hundesteuer Landeshauptstadt Hannover
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Hundesteuersatzung
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 (in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023)
Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers (Service-Portal der LHH)
Hundehalter*innen müssen seit 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.
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