i-KFZ
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Was brauche ich? Wie funktioniert es? Was sind mögliche Fehlerhinweise? Eine Anleitung direkt online oder als PDF-Datei zum Download.
Was benötige ich, um i-KFZ nutzen zu können?
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Computer mit einem Kartenlesegerät)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein mit Sicherheitscode)
- vorgangsabhängig ggf. Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten jeweils mit Sicherheitscodes
Folgende Vorgänge können derzeit nicht über i-KFZ abgebildet werden
- Zulassungen mit den Zusätzen:
- H (historisch)
- Und/oder einem Saisonzeitraum (Saisonkennzeichen) - Zulassung auf juristische Personen (Gewerbe)
- Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen (Export)
Anmerkung
In Niedersachsen ist die Zuteilung von einem E-Kennzeichen möglich!
Einstieg
Wie gelange ich zur internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung?
- die Internetseite https://www.hannover.de/region-ikfz aufrufen
- Klick auf das STVA-Portal
- alternativ hier klicken:
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/alias_300x225px/media/01-data-neu/bilder/bilder-region-hannover/fb-32-sicherheit-und-ordnung/i-kfz-portal-screenshot/20483712-2-ger-DE/i-KFZ-Portal-Screenshot.jpg)
i-KFZ im STVA-Portal
i-KFZ Stufe 4: Zulassungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen und Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen über das Internet. Über diesen Link geht es di...
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Anmelden oder registrieren
- Klick auf „Zur Anmeldung“
- anmelden oder neu registrieren
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/0/5/9/8/23218950-1-ger-DE/ikfz_f5_anmeldung.jpg)
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/1/4/9/8/23218941-1-ger-DE/ikfz_f6_eingaben.jpg)
AusweisApp2 starten, dann Authentifizierung!
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/3/2/9/8/23218923-1-ger-DE/ikfz_f7_ausweisapp2_ohneueberschrift.jpg)
Möglicher Fehlerhinweis:
Ist die AusweisApp2 nicht vor der Authentifizierung gestartet, erscheint nachstehende Meldung.
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/4/1/9/8/23218914-1-ger-DE/ikfz_f8_fehlermeldung.jpg)
Lösung:
Starten Sie zuerst die AusweissApp2 und beginnen erst dann die Authentifizierung.
1. Identifizierung der antragstellenden Person
- Identifizierung mit dem neuen Personalausweis oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel
- zwingende Bestätigung von Datenschutzhinweisen und Personendaten
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/5/0/9/8/23218905-1-ger-DE/ikfz_f9_identifizierung.jpg)
2. Antrag
- Weiterleitung zum Online-Antrag
- Auswahl eines neuen Antrags oder eines bereits begonnenen Antrags
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/6/9/8/8/23218896-1-ger-DE/ikfz_f10_antrag.jpg)
3. Neuer Antrag
- Auswahl des richtigen Vorgangs (z. B. Umschreibung)
- Identifizierung des Fahrzeugs durch FIN und bisheriges Kennzeichen
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/7/8/8/8/23218887-1-ger-DE/ikfz_f11_neuerantrag.jpg)
Möglicher Fehlerhinweis:
Das Fahrzeug konnte nicht gefunden werden.
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/8/7/8/8/23218878-1-ger-DE/ikfz_f12_fehlerhinweis.jpg)
Der Hersteller des Fahrzeugs hat die erforderlichen Fahrzeugdaten noch nicht an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet. Eine Online-Zulassung ist leider bis zur Bereitstellung der Daten vom Hersteller nicht möglich.
4. Technische Veränderungen
- Bestätigung, dass keine technische Veränderung vorgenommen wurde
- Steuerrückstände werden automatisiert geprüft
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/9/6/8/8/23218869-1-ger-DE/ikfz_f13_technveraenderungen.jpg)
5. Kennzeichenauswahl
- Wunschkennzeichenauswahl möglich
- ggfs. auch Kennzeichenübernahme
- Auswahl der Kennzeichenschilder (z. B. Anhänger, Krad u. ä.)
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/0/6/8/8/23218860-1-ger-DE/ikfz_f14_kennzeichenauswahl.jpg)
6. Sicherheitscodes
- Sicherheitscode(s) der ZB I, ggfls. ZB II und Kennzeichen freilegen
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/1/5/8/8/23218851-1-ger-DE/ikfz_f15_sicherheitscodes.jpg)
Hinweis
Durch das Freilegen der Sicherheitscodes werden die Dokumente und die Kennzeichen ungültig!
7. Versicherungsnachweis
- Eingabe der Referenznummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/2/4/8/8/23218842-1-ger-DE/ikfz_f16_versicherungsnachweis.jpg)
8. Kfz-Steuer
- IBAN, BIC, Steuerzahlweise und Steuerbefreiung eintragen
- Nachweis für Steuerbefreiung/-vergünstigung an das zuständige Hauptzollamt weiterleiten
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/3/3/8/8/23218833-1-ger-DE/ikfz_f17_steuer.jpg)
9. Vorgang abschließen
- alle Daten werden zur abschließenden Prüfung an das KBA übermittelt
- automatische Weiterleitung zum Bezahlvorgang (u. a. Paypal, Kreditkarte und Giropay)
- Antrag abschließen, Bescheid abrufen und ausdrucken
![Screenshot einer Internetseite](https://www.hannover.de/var/storage/images/_aliases/full/4/2/8/8/23218824-1-ger-DE/ikfz_f18_abschliessen.jpg)
10. Antrag abgeschlossen
- die Dokumente und Plaketten werden per Post an den Halter übersandt
- nach Erhalt müssen die Kennzeichen mit Stempelplaketten und einer HU-Plakette versehen werden
- Bescheid (digital oder auf Papier ausgedruckt) ist zwingend mitzuführen bei sofortigem Losfahren ohne ZB I gem. § 11 Absatz 6 FZV (nur bei Kennzeichenübernahme möglich)
- Bescheid dient nicht als sicherer Nachweis im EU-Ausland
Hinweis
Bei folgenden Vorgängen ist die Nutzung des Fahrzeugs sofort möglich:
- Zulassung mit Kennzeichenbeibehalt
- Änderung der Halterdaten
Bei folgenden Vorgängen besteht die Gültigkeit gem. §15f Absatz 2 S.1 FZV erst drei Tage nach Erstellung des Bescheids, auch wenn Ihnen die Zulassungsunterlagen bereits vorher zugestellt werden:
- Wiederzulassungen
- Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel
- Neuzulassungen
Fertig!
Das Team KFZ-Zulassungsangelegenheiten der Region Hannover wünscht Ihnen allzeit eine gute Fahrt! Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0511 616-17444 zur Verfügung.
Anleitung zum Download
Als PDF-Datei (8 Seiten):
Als Präsentation (21 Seiten):
i-KFZ - So funktioniert's
Was brauche ich? Wie funktioniert es? Was sind mögliche Fehlerhinweise? Eine Anleitung.
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