Personalausweis bzw. Pass (bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung)
Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (45 X 35 mm im Hochformat und ohne Rand in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen – siehe Foto-Mustertafel).
gegebenenfalls bisheriger ziviler Führerschein
Wurde der bisherige zivile Führerschein nicht von der Region Hannover bzw. von den alten Landkreisen Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe ausgestellt, ist von der Antragstellerin / vom Antragsteller eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern.
Dienstführerschein oder bei bereits beendigtem Dienstverhältnis eine Bescheinigung über den Besitz ei-ner Dienstfahrerlaubnis und das Ende des Dienstverhältnisses.