Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, ist ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Wenn Sie eine andere Person in Ihrem Namen ein Fahrzeug anmelden soll, muss diese Person eine Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges vorlegen.
Am 1. September 2023 traten Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gab es auch Änderungen in der Gebührenordnung (GebOst) der Sie die jeweiligen Verwaltungsgebühren entnehmen können.
Aktuell gibt es technische Probleme bei der Reservierung von Wunschkennzeichen.
Sobald der Fehler behoben ist, finden Sie an dieser Stelle den Link zur Reservierung.
i-KFZ – Online Zulassung, Abmeldung und Wiederzulassung
Das Portal der Region Hannover bietet die Option i-KfZ der Stufen 1, 2 und 3. Diese internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht Halterwechsel, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und alle Varianten der Wiederzulassung.
Geeignet für diese Verfahren sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden.
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter der Region Hannover, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, können über dieses Portal zukünftig zahlreiche Vorgänge auch unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen ihrer Kommunen und ohne persönliche Vorsprache erledigen.
Alle Informationen zu i-KFZ:
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Region Hannover
I-Kfz: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online
Neben Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen sind auch Halterwechsel, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung vollständig online im Porta...