Region Hannover

Richtlinie „Selbst schrauben und abstauben“

Förderung selbstständiger Fahrradreparatur im gemeinnützigen Bereich in der Region Hannover.

Fahrradmobilität ist ein zentraler Bestandteil für eine Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen Mobilität. Die Fähigkeit, selbst ein Fahrrad reparieren zu können, trägt zu einer Schonung von Ressourcen bei, sie schafft eine höhere Identifikation mit dem Fahrrad und sie ermöglicht eine größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Reparierenden.

Im Rahmen des Sparkassenbriefs N+ stellt die Sparkassenstiftung Hannover 20.000 € für die eigenständige Reparatur von Fahrrädern zur Verfügung.

Gemeinnützig organisierte Fahrradwerkstätten oder Vereine, in denen Räder kostenlos repariert, Spendenräder aufbereitet und an Bedürftige vermittelt werden oder die Selbsthilfe-Angebote zur Verfügung stellen, sollen unter anderen dadurch unterstützt werden.

Förderfähiges

Förderfähig mit bis zu 1.000 € sind Maßnahmen, durch die eine (angeleitete) Selbstreparatur von Fahrrädern unterstützt wird, wie zum Beispiel Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Reparaturkurse oder die Möglichkeit die Selbsthilfe-Öffnungszeiten zu verlängern.

Ziel der Förderung ist es, besonders Menschen zu unterstützen, die sich kostenintensive Fahrradreparaturen nicht leisten können, um so Mobilität und Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind örtliche Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, (Selbsthilfe-)Fahrradwerkstätten unter sozialer Trägerschaft, Städte, Gemeinden, sonstige dem Wohl der Allgemeinheit dienende Organisationen sowie ehrenamtlich tätige Bürger*innen mit (Wohn-)Sitz in der Region Hannover.

Antragsstellung

Anträge können seit dem 1. Oktober 2024 per E-Mail an selbstschrauben@region-hannover.de gestellt werden.

Die Förderrichtlinie enthält alle Informationen zur Antragsstellung (unter 6.) und zum gesamten Förderverfahren.