region hannover

Wohnungseigentum/Abgeschlossenheits­bescheinigungen

Sollen (Miet-) Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, sind dem Grundbuchamt - neben der von einem Notar zu erstellenden Teilungserklärung - die von der Bauaufsichtsbehörde zu erteilenden Abgeschlossenheitsbescheinigungen mit den dazugehörigen Aufteilungsplänen vorzulegen.
Erst dann können die Wohnungsgrundbücher angelegt und schliesslich die Eigentumswohnungen vermarktet werden.

Über das Antragsverfahren gibt die Bauaufsicht gern Auskunft.