Eine denkmalrechtliche Genehmigung/Versagung wird als schriftlicher Verwaltungsakt erlassen; er enthält auch eine Rechtsbehelfserklärung, die erläutert was zu tun ist, falls der Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.
Seit Fortfall der Bezirksregierungen in Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr in denkmalrechtlichen Angelegenheiten; es gibt nur noch die Möglichkeit der unmittelbaren Klage beim Verwaltungsgericht. Dies mag man bedauern, da hier eine niedrigschwellige Überprüfungsebene entfallen ist.
Wir bieten in jedem Fall bei divergierenden Meinungen und streitigen Fragen das unmittelbare Gespräch an.