Informationen zum Sanierungskonzept und dem Programm Soziale Stadt "Oberricklingen Nord-Ost"
Das Sanierungsgebiet Soziale Stadt "Oberricklingen Nord-Ost" liegt im Südwesten der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover und ist Teil des Stadtbezirks Ricklingen sowie des Stadtteils Oberricklingen. Der Stadtbezirk Ricklingen mit seinen fünf Stadtteilen hat 45.612 Einwohner (Stand: 1. Januar 2016). Der Stadtteil Oberricklingen liegt mittig im Stadtbezirk Ricklingen. Das Sanierungsgebiet befindet sich im Nordosten von Oberricklingen und hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 3.200 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: Januar 2016).
Gebietsumgrenzung
Das Gebiet wird im Norden durch die Bückeburger Allee, im Osten durch die Frankfurter Allee, im Süden überwiegend durch die Wallensteinstraße und den Ricklinger Stadtweg sowie im Westen durch die rückseitigen Grundstücksgrenzen der Bebauung westlich der Pyrmonter Straße begrenzt. Im Süden gehören auch Flächen südlich der Wallensteinstraße, zwischen der Torstenssonstraße und der Göttinger Chaussee (gegenüberliegend vom Butjerbrunnenplatz und dem Einzelhandel zwischen Friedländer Weg und Wallensteinstraße) zum Sanierungsgebiet. Im Nordosten außerhalb des Untersuchungsgebiets befindet sich der Ricklinger Kreisel.
Gebietsbeschreibung
Durch das Gebiet verläuft die Göttinger Chaussee als wichtige Verkehrsstraße. Die das Gebiet umgebenden, breiten und vielbefahrenen Straßen stellen für dieses zugleich (verkehrstechnische) Barrieren und Lärmquellen dar; im Süden kommt zusätzlich die Stadtbahn auf der Wallensteinstraße und dem Ricklinger Stadtweg als räumlich Trennlinie und Barriere hinzu.
Das Sanierungsgebiet ist vor allem durch Wohnnutzung geprägt. Im Osten an der Göttinger Chaussee befinden sich in einer Gemengelage ein großer Nahversorger, vereinzelt großformatiges Gewerbe und teilweise öffentliche Nutzungen, im Süden an der Wallensteinstraße ist ein zentraler Versorgungsbereich mit Einzelhandel und Dienstleistungen vorzufinden und im Norden und Südwesten soziale, Gemeinbedarfs- und Bildungseinrichtungen. Im Nordwesten befindet sich zusätzlich eine Kleingartenanlage (Auf dem Schorbusch).
Bei den Wohngebäuden handelt es sich überwiegend um Geschosswohnungsbau, der zwischen 1918 und 2015 errichtet wurde. Bei den meisten Mehrfamilienhäusern handelt es sich um Nachkriegsbebauung, Ausnahmen gibt es in den Straßen Auf dem Rohe, Gronostraße, Göttinger Chaussee und Am Kiffkampe. Den Gebäuden, überwiegend in Zeilenbauweise angeordnet, sind im rückwärtigen Bereich meist großzügige Gemeinschaftsgrünflächen zugeordnet. Im Westen des Gebiets befinden sich vor allem Doppel- und Reihenhäuser als kleinteilige Bebauung.
Neben den Grün- und Freiflächen des direkten Wohnumfeldes gibt es im Sanierungsgebiet eine geringe Ausstattung an öffentlichen Grün- und Freiräumen. Dennoch vermittelt das Gebiet einen durchgrünten Eindruck.
In direkter Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet befinden sich weitere Wohnanlagen in Geschosswohnungsbauweise und mit freistehenden Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie ein ausgedehntes Gewerbegebiet im Norden an der B 65.
Insgesamt handelt es sich um ein innenstadtnahes Wohngebiet, die Entfernung zum Zentrum beträgt ca. 5 km. Es ist mit dem Auto sowie durch den ÖPNV gut erschlossen und schnell zu erreichen, so verkehren dort mehrere Stadtbahn- und Buslinien. Insgesamt ist es jedoch unzureichend an die umgebenden Stadtteile sowie insbesondere an die nahegelegenen Naherholungsgebiete angebunden.
Teile des Sanierungsgebiets gelten im stadtweiten Vergleich der Sozialstrukturdaten als sogenanntes „Gebiet mit besonderem bzw. erhöhtem sozialen Handlungsbedarf“. Aufgrund seiner Vergangenheit als Standort von Obdachlosenunterkünften, seines überdurchschnittlich hohen Anteils von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Migrationshintergrund und nicht deutscher Staatsangehörigkeit und der insgesamt schwierigen sozialen Struktur kämpft es in der stadtweiten Wahrnehmung mit einem schlechten Image und einer teilweisen Stigmatisierung, die es für die Zukunft aufzulösen gilt.
Start in die Sanierung
Mit Förderbescheid vom 26. Juni 2017 wurde das Gebiet Oberricklingen Nord-Ost vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Den rechtlichen Rahmen der Sanierung bildet die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover nach den Vorschriften des § 142 BauGB verabschiedete Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost“, die per Drucksache am 29. November 2018 beschlossen wurde und am 14. Februar 2019 durch Veröffentlichung im Amtsblatt ihre Rechtskraft erlangte. Es wird das umfängliche Sanierungsverfahren angewendet.
Zentrales Element im Programm Soziale Stadt ist die Beteiligung der betroffenen Menschen im Stadtteil. Soweit möglich, soll eine Beteiligung bereits bei der Planung/Konzepterstellung sowie der Durchführung/Umsetzung stattfinden. Die Beteiligung soll zielgruppenspezifisch ausgerichtet werden.
Am 26. September 2018 wurden die Menschen im Stadtteil in einer Auftaktveranstaltung über die Einrichtung eines Sanierungsgebietes unterrichtet. Hier gab es erste Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Sanierungsgebiet, Beteiligungsmöglichkeiten, Verfahrensschritten und Umsetzungsmöglichkeiten. Außerdem wurden im Rahmen einer Befragung zum Stimmungsbild erste Wünsche und Anregungen gesammelt.
Am 1. Januar 2019 wurde als institutionalisierte Beteiligungsform eine Sanierungskommission eingerichtet, die den Sanierungsprozess in Oberricklingen Nord-Ost begleitet. Hier können alle Interessierten teilnehmen und sich im Rahmen des bestehenden Rederechts Ideen einbringen und mitwirken.
Als erstes Starterprojekt wurde die Umgestaltung des Spielplatzes Nenndorfer Platz ausgewählt, welches in enger Zusammenarbeit vom Sachgebiet Stadterneuerung und dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün begleitet wird. Mit der Planung wurde das Büro lad+ beauftragt, welches bereits eine erste Kinderbeteiligung durchgeführt hat und nun mit der Entwurfsplanung beschäftigt ist.
Weiteres Vorgehen
Seit Frühjahr 2019 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sozial- und Sportdezernat und dem Baudezernat als Quartiersmanagement für die Umsetzung des Förderprogramms eingesetzt. Das Quartiersmanagement vernetzt Einrichtungen im Stadtteil und ist Anlaufstelle für die Bevölkerung im Sanierungsgebiet. Ziel ist es, die Menschen vor Ort über Maßnahmen und Handeln der Verwaltung zu informieren. Parallel leitet das Quartiersmanagement die Anliegen an die Verwaltung weiter und setzt sich dafür ein, dass diese berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit den Institutionen und Akteur*innen vor Ort, der Sanierungskommission und den Menschen im Stadtteil werden die Sanierungsziele und Handlungsfelder für das Soziale-Stadt Gebiet Oberricklingen Nord-Ost entwickelt und durch den Rat beschlossen. Diese dienen als Grundlage zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen.
Derzeit läuft die Vorbereitung zur Vergabe einer Städtebaulichen Entwicklungsplanung (StEP). Im Rahmen einer breiten Beteiligung und umsetzungsorientierter Projektskizzierungen sollen detaillierte Szenarien entwickelt werden, die als Handlungsgrundlage für zukünftige Projekte dienen sollen.