Landeshauptstadt Hannover

Eigentumsförderung

Fördermittel für Neubau, Erwerb, Modernisierung oder energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.

Die Mittel werden von der NBank (https://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/ – dort sind auch die Antragsformulare und Merkblätter abrufbar) bewilligt. Die Antragstellung erfolgt aber für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Hannover liegen, grundsätzlich über die Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumförderung -.

Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.

Landesmittel

Im Rahmen der vorhandenen Mittel können der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung einschließlich altersgerechter Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum vom Land in Form von Baudarlehen von bis zu 75.000 EUR (zuzgl. 7.500 EUR für jedes Kind und für jeden Menschen mit Behinderungen im Haushalt) und Zuschüssen (3.000 EUR für jedes Kind und für jeden Menschen mit Behinderungen im Haushalt) gefördert werden, wenn

  • das Haushaltseinkommen die Grenzen des § 3 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (siehe Tabellen unter Einkommensgrenzen) grundsätzlich um nicht mehr als 20% (z. B. Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Beschäftigten = jährliches Bruttoeinkommen bis ca. 61.000 €) überschreitet (bei altersgerechter Modernisierung jedoch keine Überschreitung) und
  • die Belastung dauerhaft tragbar ist.

Bei einer energetischen Modernisierung muss durch die Maßnahme das energetische Niveau KfW-Effizienzhaus 70! erreicht werden.

Die Zuwendungen für Erwerb, Modernisierung und energetische Modernisierung können kumuliert werden, wenn sie sich auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen.

Auskünfte zu den Förderungen erhalten Sie unter den Telefonnummern 0511 168-43793, 168-46274, 168-44687 oder 168–35275.

Weitere Beratungs-/Fördermöglichkeiten bei Neubau/Erwerb/Modernisierung von selbstgenutzten Objekten

  • Zinsverbilligte Darlehen (teilweise auch Zuschüsse) aus den Programmen der KfW-Förderbank
     --- Beantragung über die Banken und Sparkassen (www.kfw-foerderbank.de)
  • Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen über “proKlima” – der enercity Klimaschutz-Fonds (www.proklima-hannover.de, E-Mail: proklima@enercity.de)
  • Zuschüsse zur behindertengerechten Anpassung der Wohnverhältnisse von der Region Hannover (weitere Informationen)