Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1534
Arbeitstitel: Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung
Stadtteil: Limmer
Stadtteil: Limmer
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 02.12.2024 bis 19.01.2025
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer vom 28.08.2024
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1534 befindet sich auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer und umfasst Teile der Flurstücke 29/6 und 29/8 der Flur 1, Gemarkung Limmer. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar nördlich der Wunstorfer Straße und westlich des Stichkanals Hannover-Linden.
Planungsziele:
Wiedererrichtung der Uferbebauung als Teil des Wohnquartiers „Wasserstadt Limmer“
Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung unter Tel. 168-43065 oder Email: 61.12@Hannover-Stadt.de
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Formular
Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.
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