Planverfahren mit aktueller Öffentlichkeitsbeteiligung
In zwei Konkretisierungsstufen können Sie eine Stellungnahme zum Planverfahren abgeben.
In den Bauleitplanverfahren haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Konkretisierungsstufen Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.
In der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern. Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht. Jeder kann dazu während der Dauer der Veröffentlichung Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den folgenden Planverfahren kann derzeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Unter den angegebenen Links finden Sie Informationen und die ausliegenden Unterlagen zu den jeweiligen Verfahren. Sie können dort dann auch gleich online Ihre Stellungnahme abgeben.