Orientierungshilfe

Mietspiegel für die Region Hannover

Die Mietspiegel aller 21 Kommunen der Region Hannover können bei der Einschätzung eines Wohnungsangebotes helfen, sie dienen auch bei Mieterhöhungen als Orientierungshilfe.

2011 wurden erstmals Mietspiegel für alle 21 Kommunen der Region Hannover erstellt. Sie sollen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe bei Mietpreisverhandlungen dienen und helfen abzuschätzen, ob eine Mieterhöhungsforderung berechtigt oder unberechtigt ist. Mietparteien erhalten so die Möglichkeit, sich auf einen fairen Ausgleich zu einigen, ohne selber Vergleichsobjekte ermitteln oder kostenpflichtige Gutachten erstellen zu lassen.

Mietpreisbremse in Niedersachsen

Zum 01.01.2025 ist in Niedersachsen die neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten. 

Die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Laatzen und Langenhagen gehören demnach weiterhin zu den Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gem. § 556d BGB. 

Neu hinzugekommen sind im Regionsgebiet die Städte Garbsen, Hemmingen, Seelze und Wunstorf sowie die Gemeinden Isernhagen und Wedemark.

Was bedeutet das für Mieter*innen und Vermieter*innen?

In den erfassten Städten und Gemeinden darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. War die vorherige Miete bereits höher als die nach § 556d Absatz 1 BGB zulässige Miete, darf auch diese Miethöhe erneut vereinbart werden.

Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Unter Neubauten versteht man Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. 

Weiterhin gilt eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, was bedeutet, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 % (anstatt 20%) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf.

Näheres hierzu ergibt sich aus §§ 558, 556d, e und f BGB.

In den neu hinzugekommenen Städten und Gemeinden sind diese Änderungen ab 01.01.2025 bei der Anwendung der Mietspiegelbroschüre 2023 zu beachten, die im Übrigen ihre Gültigkeit behält.

Der Mietspiegel per Klick auf die Kommune

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