Sozialer Wohnungsbau zu attraktiven Konditionen
Das Wohnraumförderprogramm der Region Hannover
Die Region Hannover fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Regionsgebiet.
Davon sollen unter Berücksichtigung der Bedarfe vor Ort insbesondere kleine Haushalte, Familienhaushalte, Senior*innen sowie Menschen mit Behinderung profitieren. Über den Wohnungsbau hinaus werden die regionsangehörigen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung vorbereitender Entwicklungsplanungen und wohnumfeldbezogener Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.
Dafür bietet die Region Hannover mit dem Wohnraumförderprogramm ein attraktives Förderangebot.
Was wird gefördert?
Für Investierende:
- Mietwohnungsbau: Neubau, Änderung und Erweiterung von Miet- und Genossenschaftswohnraum
Programminformation Mietwohnungsbauförderung Investierende
Für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden:
- Vorbereitende planerische Maßnahmen: Analysen, Konzepte, Studien, Fachgutachten, Wettbewerbe, Moderationstätigkeiten und Beteiligungsverfahren mit Bezug zur Planungsaufgabe des geförderten Wohnraums
- Nachbarschaftsentwicklung: städtebauliche Einzelmaßnahmen im Wohnumfeld in Verbindung mit größeren geförderten Wohnbauentwicklungsplanungen
Programminformation Planung und Infrastruktur Städte und Gemeinden
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die Mietwohnungsbauförderung sind Investierende, welche die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer*in oder Erbbauberechtigte*r eines Grundstücks sind.
Für vorbereitende planerische Maßnahmen und Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden der Region Hannover antragsberechtigt.
Welche Förderkonditionen gelten?
Geförderte Mietwohnungen dürfen für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 35 bzw. 30 Jahren nur an Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen vermietet werden. Die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenzen ist durch die Mietenden mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachzuweisen.
Für geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen gilt in den ersten drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine höchstzulässige Nettokaltmiete von 5,60 €/ m² Wohnfläche/ Monat für Berechtigte mit geringem Einkommen und 6,50 €/ m² Wohnfläche/ Monat für Berechtigte mit mittlerem Einkommen. Danach ist eine Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB mit eingeschränkter Kappungsgrenze von maximal 6,15 % zulässig.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mit Zuschüssen.
Mietwohnungsbauförderung
Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen kann als Einzelförderung oder in Ergänzung zur Landeswohnraumförderung als Kombinationsförderung gewährt werden. Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen kann ausschließlich als Kombinationsförderung in Ergänzung zur Landeswohnraumförderung gewährt werden. Bei einer Förderung von Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen müssen mindestens 50 % der geförderten Gesamtwohnfläche im Programmbaustein für Berechtigte mit geringem Einkommen gefördert werden.
In beiden Fördermodellen stehen umfassende Zusatzförderbausteine zur Verfügung.
Mietwohnungsbaumaßnahmen werden in der Einzelförderung mit 23 % der Gesamtkosten (maximal Mietstufe VII) bezuschusst.
Übersteigen die Gesamtkosten der Baumaßnahme die für einzelne Mietenstufen im Wohnraumförderprogramm als Bemessungsgrenze festgelegten Gesamtkosten pro m² Wohnfläche, kann im Rahmen der Kombinationsförderung zusätzlich zum Landesförderdarlehen ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss in Höhe von 75 % bemisst sich an der die Bemessungsgrenze übersteigenden Gesamtkosten und beträgt für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen maximal 690 € je m² Wohnfläche und für Haushalte mit mittlerem Einkommen maximal 600 € je m² Wohnfläche.
Aktuell gelten folgende Bemessungsgrenzen.
Für beide Fördermodelle bestehen folgende Zusatzfördermöglichkeiten:
- Wohnungen und Appartementwohnungen in Wohngruppen bis 45 m², Familienwohnungen über 85 m², Mieteinfamilienhäuser, Wohnungen für Menschen mit Behinderung
- kleinere Wohnbauvorhaben mit drei bis sechs Wohnungen
- Balkone, Loggien oder Terrassen
- barrierefreie/ rollstuhlgerechte Wohnungen
- Aufzugsanlagen
- Gemeinschafträume
- Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur
- Maßnahmen zur Schaffung besonderer Wohnumfeldqualitäten
- kleine Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützig ausgerichtete Unternehmen oder 100 %-ige kommunale Eigengesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit besonderem Bezug zur Zielgruppe oder zur regionsangehörigen Stadt oder Gemeinde mit Beständen unter 500 Wohnungen
Was ist noch zu beachten?
Bei der Vorhabenplanung sind Wohnungs- und Haushaltsgrößen zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß Wohnraumförderprogramm der Region müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nur mit Zustimmung der Region Hannover förderunschädlich.
Vorbereitende planerische Maßnahmen
Die Durchführung von vorbereitenden planerischen Maßnahmen wird mit 60 % der Ausgaben, maximal 60.000 € je Maßnahme gefördert. Handelt es sich um innovative, modellhafte und übertragbare Maßnahmen, können diese mit 80 % der Ausgaben, max. 80.000 € je Maßnahme gefördert werden.
Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung
Als städtebauliche Einzelmaßnahmen außerhalb städtebaulicher Programmgebiete werden die bauliche Modernisierung, der Umbau, Ausbau und Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit 23 % der Gesamtausgaben, max. 450.000 € je Maßnahme gefördert.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme in Verbindung mit größeren Wohnbauentwicklungsplanungen steht und je nach Gebietstyp mindestens 30 bzw. 15 geförderte Wohnungen entstehen, jeweils mindestens die Hälfte davon regionsgefördert.
Downloads zum Wohnraumförderprogramm
Wegweiser Mietwohnungsbauförderung Region Hannover
Wohnraumförderprogramm kompakt: Förderangebot für Investierende. So gelingen die Finanzierung und Planung bis zur bezugsfertigen Wohnung mit Mietwohnungsb...
Wohnraumförderprogramm der Region Hannover
Richtlinienbeschluss der Regionsversammlung in der Fassung vom 12.07.2022
Antrag Mietwohnungsbauförderung
- Antrag auf Mietwohnungsbauförderung (Vordruck 1)
Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen aus dem Wohnraumförderprogramm der Region Hannover - Baubeschreibung (Vordruck 2)
Formular mit Angaben zur Baumaßnahme, Erschließung, Konstruktion und zum Baugrundstück - Selbstauskunft Privatinvestoren (Vordruck 3)
Formular zur Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse von Privatinvestoren - Verpflichtungserklärung Selbsthilfe (Vordruck 4)
Formular zur Angabe von Selbsthilfeleistungen im Rahmen der geförderten Maßnahme
Nachweise Mietwohnungsbauförderung
- Baubeginnanzeige (Vordruck 5)
Formular zur Anzeige des Baubeginns der geförderten Maßnahme - Baufertigstellungsanzeige (Vordruck 6)
Formular zur Anzeige der Fertigstellung der geförderten Maßnahme
Antrag vorbereitende planerische Maßnahmen und Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung
- Antrag auf Förderung vorbereitender planerischer Maßnahmen (Vordruck 7)
Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen für Analysen, Konzepte, Studien, Wettbewerbe, Moderationstätigkeiten, Beteiligungsverfahren - Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung (Vordruck 8)
Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen für städtebauliche Einzelmaßnahmen
So läuft das Antragsverfahren ab:
- Sie nehmen frühzeitig Kontakt mit der Wohnraumförderstelle der regionsangehörigen Stadt oder Gemeinde auf, in der Sie bauen möchten, und informieren sich dort über örtliche Wohnungsbedarfe
- Sie vereinbaren frühzeitig einen Beratungstermin mit uns
- Wir beraten Sie zu allen förderungsrelevanten Anforderungen
- Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks und reichen diesen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein
- Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Bewilligung
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben
Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden.