Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat eine zweijährige Pilotphase mit der Einrichtung eines Beteiligungsbeirates beschlossen.
Der Beteiligungsbeirat der Landeshauptstadt Hannover ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen der Verwaltung, Mitgliedern der Ratsversammlung, der Stadtgesellschaft (Einwohner*innen) und lokalen Expert*innen für Beteiligung zusammensetzt.
Die Koordinierungsstelle für Beteiligung ist für die Einrichtung und Betreuung des Beteiligungsbeirats verantwortlich. Halbjährlich berichtet sie den betroffenen Fachausschüssen und dem Rat über den Fortschritt der Pilotphase und über die Empfehlungen des Beteiligungsbeirats.
Aufgabe
In der Pilotphase werden vier Beteiligungsprojekte (einschließlich eines Projekts auf Stadtbezirksebene) gemäß den Leitlinien für Beteiligung beraten. Anhand der Beteiligungsprojekte sollen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen für Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover überprüft und angepasst werden. Außerdem soll der Beteiligungsbeirat ein Konzept erarbeiten, wie die Beteiligungskultur der Landeshauptstadt Hannover weiterentwickelt werden kann und abschließend eine Empfehlung geben, ob ein Beteiligungsbeirat dauerhaft eingerichtet werden soll.
Wer kann mitwirken?
Einwohner*innen und Expert*innen die an einer Mitwirkung interessiert sind, können sich zwischen dem 13. Mai und dem 02. Juni 2024 bei der Koordinierungsstelle Beteiligung bewerben.
Das Bewerbungsformular für Einwohner*innen finden Sie hier und das Bewerbungsformular für Expert*innen hier. Bitte senden Sie uns Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular per Email an beteiligungsbeirat@hannover-stadt.de
Hinweis für Expert*innen, die beruflich im Themenfeld Beteiligung arbeiten:
Eine ehrenamtliche Mitwirkung im Beteiligungsbeirat ist leider nur bedingt vereinbar mit der Rolle als Auftragnehmer*in der LHH. Das bedeutet, während Ihrer Tätigkeit im Beteiligungsbeirat würde eine Beauftragung im Zusammenhang mit den vier Projekten, die im Beteiligungsbeirat beraten werden, ausgeschlossen sein. Darüber hinaus würde bei anderen Projekten im Rahmen der Auftragsvergabe geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt. Hier besteht demnach ebenfalls das Risiko von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden.
Rahmenbedingungen
Für den Beteiligungsbeirat wurde eine Geschäftsordnung vom Rat verabschiedet im dem die Besetzung des Beirats und die Zusammenarbeit geregelt ist. Die Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirats kann hier eingesehen werden. Die Mitglieder des Beteiligungsbeirat tagen während der Pilotphase in ca. 12 Sitzungen alle zwei Monate in den frühen Abendstunden vorrausichtlich ab September 2024. Expert*innen und Einwohner*innen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Beteiligungsbeirat ein Sitzungsgeld für jede Teilnahme an einer Sitzung des Beteiligungsbeirats in Höhe von 25€ (laut Entschädigungssatzung der LHH).