Region Hannover

Warum ist Demokratie die geeignetere Gesellschaftsform?

   

Demokratie ist die Staats- und Gesellschaftsform, die die Menschenwürde, die Menschenrechte, grundlegende Werte wie Freiheit und Gleichheit und auch den Wohlstand am besten schützt und ermöglicht. Ganz zentral bei der Gleichheit ist die Anerkennung der Menschenwürde. Der erste Artikel im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ gilt für alle Menschen, ohne Bedingungen, von Geburt an. Der Staat verpflichtet sich, diese Menschenwürde zu achten und zu schützen. Die Achtung der Menschenwürde bedeutet, dass es keine Menschen „zweiter Klasse“ oder gar „unwertes Leben“ gibt. Hier offenbart sich auch der größte Unterschied zum Nationalsozialismus, der die Nation über das Individuum stellt und davon ausgeht, dass Menschen unterschiedlich viel wert sind.

(Friedrich-Ebert-Stiftung: Julius-Leber-Forum, Landesbüro Niedersachsen, Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg., 2013): Rechtsextremismus? Nicht mit mir! Grundwissen und Handwerkszeug für Demokratie in Norddeutschland. Friedrich-Ebert-Stiftung, Hannover)

Die Gesellschaft in der Bundesrepublik ist vielfältig. Unser Zusammenleben basiert auf der Anerkennung von demokratischen Werten, die im Grundgesetz – unserer Verfassung und damit wichtigsten Rechtsnorm – festgelegt sind. Im Grundgesetz sind die Grundrechte jeder einzelnen Person garantiert, ebenso das Staatsziel – Demokratie und sozialer Bundesstaat. Demokratie zeichnet sich durch Wahlen, politische Gleichheit aller Staatsbürger sowie die Meinungs-, Vereinigungs- und Oppositionsfreiheit aus.

Die Menschenwürde (Art. 1 GG), das Recht auf Leben, Unverletzlichkeit und Freiheit der Person (Art. 2 GG), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), Meinungsfreiheit (Art. 5 GG),  sowie weitere Rechte gelten als sog. Grundrechte für alle Menschen, die in Deutschland leben.

Das Grundgesetz kann mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden, bestimmte Grundsätze sind jedoch unabänderlich (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG). Hier gilt eine sog. Ewigkeitsgarantie, dazu gehören:

  • Schutz der Menschenwürde und Anerkennung der Menschenrechte, Art. 1 GG
  • Demokratie-, Rechts- und Sozialstaatsprinzip sowie Prinzip der Volkssouveränität, Art. 20 GG
  • Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer und die grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung, Art. 79 Abs. 3 GG

Weitere Informationen auch unter: www.netz-gegen-nazis.de/artikel/warum-eigentlich-ist-demokratie-die-bessere-gesellschaftsform-2919