Die Europäische Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Als "Hüterin der Verträge" gewährleistet sie zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union die Befolgung des Gemeinschaftsrechts. Die Kommission verfasst den Vorentwurf des Haushalts und verwaltet die Finanzmittel. Sie vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.
Die Kommission ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Die Kommissarinnen und Kommissare arbeiten daher nicht für ihr jeweiliges Herkunftsland, sondern für die Union. Gegenüber dem Europäischen Parlament ist die Kommission rechenschaftspflichtig.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern, von denen eines das Amt des Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin innehat. Jeder EU-Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied.
Alle fünf Jahre erfolgt die Neubesetzung der Kommission. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments geschehen. Der Europäische Rat, der in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, benennt eine neue Kommissionspräsidentin oder einen neuen Kommissionspräsidenten. Diese Ernennung muss anschließend vom Parlament bestätigt werden. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sucht die designierte Kommissionspräsidentin bzw. der designierte Kommissionspräsident die Kommissionsmitglieder aus. Der Rat verabschiedet die Vorschlagsliste und leitet sie an das Parlament weiter. Nach Prüfung, Stellungnahme und Zustimmung des Parlaments wird die neue Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit offiziell ernannt.
Allen Kommissarinnen und Kommissaren ist jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet zugeteilt, um das sie sich bevorzugt kümmern. Der Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen.
Derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission ist die aus der Region Hannover stammende Ursula von der Leyen.
Bürgerinnen und Bürger der EU können auf die Kommission durch die europäische Bürgerinitiative einwirken. Dieses demokratische Instrument ist eine Aufforderung, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million Bürgerinnen und –bürgern aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern erforderlich.
Adresse der EU Kommission
Rue de la Loi/Wetstraat 170
1040 Bruxelles
Tel.: +32 22 991111