Fördermittel

Bund stockt Fördermittel des Programms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" um 600 Mio. Euro auf

Neuer Projektaufruf gestartet

Das Sportbecken im aquaLaatzium

Schon vor der Corona-Pandemie zeichnete sich in vielen deutschen Städten und Gemeinden ein massiver Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur ab. Mit einem ersten Projektaufruf im Jahr 2018 versuchte die Bundesregierung gegenzusteuern und die Kommunen beim Erhalt und der Sanierung ihrer Sportanlagen, Jugendzentren und Kultureinrichtungen zu unterstützen. Die ursprünglich bereitgestellten Fördergelder des Bundes reichten jedoch bei weitem nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken.

Daher hat der Deutsche Bundestag nun beschlossen, das Förderprogramm mit dem Nachtragshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) um insgesamt 600 Mio. Euro aufzustocken. Das Geld soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. 200 Mio. Euro fließen noch in Projekte, für die Kommunen bereits 2018 Interessensbekundungen abgegeben hatten. Die restlichen 400 Mio. Euro sind für den aktuellen Projektaufruf vorbehalten.

Antragsberechtigt sind Kommunen oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften, auch dann, wenn sich das zu fördernde Projekt in Privat-, Kirchen oder Landeseigentum befindet. Die Mittel sollen für investive Projekte verwendet werden, die von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sind und sich durch sehr hohe Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune auszeichnen. Eine ebenfalls wichtige Bedeutung kommt der Einbindung des Vorhabens in die Stadt(teil)entwicklungspolitik zu. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen.

Der Schwerpunkt der Förderung des zweiten Projektaufrufs soll bei Sportstätten wie z. B. öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern liegen. Gefördert werden können bauliche Sanierungen ebenso wie der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Als zuwendungsfähig gelten konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein. Bei Sanierungsmaßnahmen liegt die Zweckbindungsfrist bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren.

Eine Komplementärfinanzierung durch die betreffenden Kommunen bzw. – bei Projekten in Landeseigentum – durch die Länder wird vorausgesetzt. Der Bundesanteil kann pro Vorhaben zwischen 0,5 und 3 Mio. Euro liegen.

Die Interessensbekundung erfolgt über mehrere Verfahrensschritte:

  1. Bis zum 23. Oktober 2020 ist dem für Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.
  2. Bis zum 30. Oktober 2020 ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, dem Projektträger Jülich über das Förderportal des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easyonline, Freischaltung des Erhebungsbogens zum 21.August 2020) einzureichen.
  3. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die zu fördernde Kommune vom Projektträger Jülich aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für ihr Projekt zu stellen.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm sowie zum aktuellen Projektaufruf finden sich unter folgenden Links:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/sanierung-kommunaler-infrastruktur.html

https://www.sport-jugend-kultur.de/news/projektaufruf-2020-zum-programm-sanierung-kommunaler-einrichtungen-in-den-bereichen-sport-jugend-u/

https://www.sport-jugend-kultur.de/fileadmin/user_upload/Newsmeldungen/2020/200806_Projektaufruf_2020_-_mit_%C3%84M.pdf