Bundesweiter Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität

6. Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ – Antragsfrist bis zum 22.07.2020!

    

Im November 2019 hat die Bundesregierung mit Unterstützung der Nationalen Plattform für die Zukunft der Mobilität einen Masterplan Ladeinfrastruktur vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will mit dem Masterplan den Aufbau der Ladeinfrastruktur massiv verstärken und gemeinsam mit der Industrie und unter Beteiligung von Ländern und Kommunen bis Ende 2021 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichten.

Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Wichtige Partner sind hierbei Kommunen und kommunale Unternehmen, da über diesen Förderaufruf erneut auch Ladepunkte im öffentlichen Raum erschlossen werden sollen, die nicht rund um die Uhr zugänglich sind – zum Beispiel auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie Ort- und Stadtzentren.
Als zentrales Planungsinstrument für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbau steht das Standort-TOOL zur Verfügung. Gebiete mit hohem Potential für zu beantragende Ladepunkte sind hier auf folgender Karte einzusehen. Damit Kommunen von den Aufbauerfahrungen anderer Kommunen profitieren können, stellt das BMVI zudem hier über das Starterset Elektromobilität ausführliche Handlungsleitfäden bereit.
Die Informationen zum 6. Förderaufruf (Förderaufruf, Richtlinie, Anlagen) finden Sie im Überblick hier.

Private Investoren, Städte und Gemeinden können bis einschließlich Mittwoch, 22.07.2020, Anträge über das easy-Online Portal hier stellen.