Mit dem Förderprogramm rückenwind³ möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern unterstützen und weiter vorantreiben. Im Vordergrund steht hierbei vor allem die Bewältigung von Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Ziel des Förderprogramms ist es, die „Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten“ zu stärken.
Um einen möglichst erfolgreichen Förderantrag zu stellen, sollte mindestens eines der folgenden Handlungsfelder aufgegriffen werden:
- Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
- Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
- Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
- Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
- Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur
Voraussichtlich bis zum 9. September sollen Interessenbekundungen über das Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden können.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu den sechs Spitzenverbänden. Nähere Informationen hierzu und zu weiteren Modalitäten des Förderprogramms können der Förderrichtlinie entnommen werden, die im Juni oder Juli 2022 hier veröffentlicht werden soll:
Bis dahin finden sich weitere Informationen auch auf der Internetseite des Förderprogramms.