EU erleichtert Kreditvergabe für Kultur- und Kreativbranche in der Corona-Krise

Anpassung der Garantiefazilität für mehr Flexibilität bei Darlehens-Rückzahlungen

Beim Schlossleuchten 2013 zieren Projektionen aus der Unterwasserwelt die Fassade von Schloss Landestrost

Die 2016 ins Leben gerufene Initiative der Garantiefazilität für den kulturellen und kreativen Sektor (CCS GF) ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen dieser Branchen, leichter Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und sich damit wettbewerbsfähiger aufzustellen. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat jedoch gerade der Kultur- und Kreativsektor unter enormen Einschränkungen zu leiden und einige Unternehmen wissen angesichts fehlender regelmäßiger Einnahmen nicht, wie sie ihre Darlehen fristgerecht tilgen können.

Um hier Entlastung zu schaffen und wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken, haben die EU-Kommission und der Europäische Investitionsfonds (EIF) über 250 Mio. Euro als zusätzliche Garantie für Darlehen kleinerer und mittlerer Unternehmen des Kultur- und Kreativsektors bereitgestellt. Profitieren können davon beispielsweise Nachrichten- und audiovisuelle Medien, aber auch Unternehmen aus den Bereichen Design, Bildende Kunst, Musik und Architektur. Die Unterstützungsmaßnahmen gelten rückwirkend für Kredite, die ab dem 01. April 2020 fällig werden und betreffen Darlehen, die über Finanzintermediäre wie Banken und Sparkassen durchgereicht werden.

Weitere Informationen zur EU-Finanzierung für die Kultur- und Kreativbranche finden sich hier: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/financial-guarantee-facility-culture-creative