EU-Förderung

EU unterstützt Medienpluralismus und Medienfreiheit

Neuer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in den Bereichen „investigativer Journalismus“ und „Medienfreiheit“

Fotograf: Dati Bendo, Copyright: European Union 2020

Mit ihrem aktuellen Projektaufruf setzt sich die Europäische Kommission für grenzüberschreitende Ermittlungen sowie die Kartierung und Bekämpfung von Verstößen gegen die Presse- und Medienfreiheit ein. Zu diesem Zweck stellt sie Mittel in Höhe von 3,9 Mio Euro bereit.

Die EU-Kofinanzierung dient außerdem dazu, die Ausbildung von investigativen Journalisten rechtlich und materiell zu unterstützen. Ferner sind Maßnahmen zum Austausch von Inhalten oder zur Mitgestaltung und Übersetzung journalistischer Artikel von allgemeinem Interesse förderfähig, ebenso wie die Überwachung von Verstößen gegen die Presse- und Medienfreiheit.

Antragsberechtigt sind NRO, internationale Organisationen und Hochschulen. Voraussetzung einer Förderung ist die Projektteilnahme von Partnern aus mindestens zwei Ländern mit Projektkoordinatoren in der EU.

Ziel der EU-Förderung ist es, die zuverlässige und umfassende Information der breiten Öffentlichkeit und der europäischen Institutionen sicherzustellen. Projektanträge können bis zum 20. Januar 2021 eingereicht werden.

Weitere Details des Aufrufs finden Sie hier. Ein Fact Sheet zum Maßnahmengesamtpaket der EU zur Unterstützung der Medienfreiheit ist hier herunterzuladen.