Das Angebot vieler ehrenamtlicher Initiativen wurden wegen Corona-bedingter zusätzlicher Aufwendungen und Kosten eingeschränkt oder sogar ausgesetzt. Darunter leiden besonders Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen oder diejenigen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände besonders angehalten sind, Kontakte zu minimieren. In den ländlichen Räumen ist es für diese schutzbedürftigen Gruppen beispielsweise schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
Um Projekte und Initiativen passgenau unterstützen zu können, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag am 24. Juni 2020 die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet.
Bewerben können sich ab sofort insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder Tafeln, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wirken.
Bis zum 12.07.2020 werden hier Interessenbekundungen geeigneter Initiativen entgegengenommen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs an die jeweiligen Landkreise, in denen die Maßnahmen durchgeführt werden weitergeleitet, die bestätigen, dass die Initiativen in dem o. g. Bereich tätig sind und grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Anschließend werden die zulässigen Initiativen vom Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Gefördert werden z.B. Neuanschaffungen z.B. in den Bereichen
- Gesundheitsschutz (Schutzmasken, Handschuhe etc.)
- Transport (Fahrräder, Transportboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern).
- digitale Ausstattung (Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software).
Förderfähig sind Aufwendungen inkl. Mehrwertsteuer zur Finanzierung konkreter Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 Euro bis maximal 8.000 Euro. Die Gelder werden im Wege der Projektförderung als Zuschuss gewährt. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden.
Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020. Gefördert werden nur Aufwendungen, die dem Förderzeitraum zuzurechnen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.