Innerhalb des EU-Förderprogramms ESF wurde ein neues ESF-Bundesmodellprogramm aufgestellt, mit dessen Hilfe die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung von Menschen über 60 Jahren gefördert werden sollen. Die Gefahr zunehmender sozialer Vereinsamung älterer Menschen stellt nicht nur, aber besonders in Zeiten der Corona-Pandemie eine ganz besondere Herausforderung unserer Gesellschaft dar, der sie sich mit Blick auf den demografischen Wandel stellen muss.
Hauptzielgruppe der Förderung sind ältere Beschäftigte, die vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt und in dessen Folge von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht oder betroffen sind. Zu den Zielen des Förderprogramms zählen
- die Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase
- die Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen durch die Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit einsamen und/oder sozial isolierten älteren Menschen.
Die Programmlaufzeit erstreckt sich bis zum 30.09.2022. Antragsfrist ist der 31. Juli 2020. Zuwendungen können neben den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt grundsätzlich auch andere gemeinnützige Träger erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Kooperation mit mindestens einem weiteren Partner (z.B. der Kommune, dem Jobcenter, anderen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder weiteren gemeinnützigen Organisationen oder Betrieben).
Nähere Informationen zum Programm, zu Förderkriterien und Förderbedingungen finden Sie hier.