Agrapolitik

Vorläufige Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik

Ambitioniertere Umwelt- und Klimaziele im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals machen die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gerechter und umweltfreundlicher

Copyright: European Union 2020, Photographer: Aurore Martignoni

Ab Januar 2023 soll die neue GAP umgesetzt werden und neben der Berücksichtigung der Ziele des Green Deal insbesondere eine gerechtere Verteilung der Mittel auf kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe und Junglandwirte gewährleisten und sich stärker auf das Tierwohl ausrichten.

Dazu soll auf der Grundlage einfacherer Vorschriften auf EU-Ebene jeder Mitgliedstaat einen Strategieplan zur Umsetzung der politischen Vorgaben in den nächsten fünf Jahren ausarbeiten, um den lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und Leistung in den Vordergrund zu rücken.

Bestimmungen zur sozialen Konditionalität sollen gewährleisten, dass das europäische Sozial- und Arbeitsrecht eingehalten wird, um GAP-Mittel zu erhalten.

Zusätzlich müssen die Mitgliedstaaten mindestens 10 Prozent zugunsten kleinerer Betriebe umverteilen und ihre diesbezügliche Vorgehensweise in ihrem Strategieplan beschreiben.

Die Unterstützung für Junglandwirte wird einen neuen obligatorischen Mindestsatz von 3 Prozent des Einkommensstützungsbudgets der Mitgliedstaaten vorsehen. Dazu können Einkommensstützung, Investitions- oder Existenzgründungsbeihilfen gehören.

Die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Einklang mit dem Grünen Deal soll den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit ehrgeizigeren Klima-, Umwelt- und Tierschutzzielen unterstützen, z.B. durch die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie.

Außerdem werden neue Instrumente eingeführt, wie z.B.

  • Kohärenz mit dem europäischen Grünen Deal, um den Änderungen der Klima- und Umweltvorschriften des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.
  • Einhaltung höherer Mindestanforderungen, wie z.B. Umwidmung von mindestens 3 Prozent der Ackerflächen für den Erhalt der biologischen Vielfalt und nichtproduktiver Elemente sowie der Schutz aller Feuchtgebiete und Torfmoore.
  • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Öko-Regelungen anzubieten und dafür mindestens 25 Prozent ihres Einkommensstützungsbudgets bereitzustellen.
  • Für die Entwicklung des ländlichen Raums werden mindestens 35 Prozent der Mittel Agrarumweltverpflichtungen zugewiesen, die Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen fördern.

Zusätzlich will die Kommission bis 2025 einen neuen, differenzierten Ansatz vorschlagen, um eine realistische und robuste Berechnung zu gewährleisten, die die Gesamtausgaben der Union für den Klimaschutz mit dem GAP-Haushalt in Beziehung setzt.

Eine Leistungssteigerung in der neuen GAP wird erwartet durch

  • einfachere Vorschriften auf EU-Ebene
  • einen jährlichen Leistungsbericht, den die Mitgliedstaaten der Kommission ab 2024 vorlegen müssen, und der durch eine jährliche Überprüfungssitzung ergänzt wird
  • Überprüfung der GAP-Strategiepläne durch die Kommission in 2025 und 2027 und erforderlichenfalls Aufforderung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen.
  • Einführung gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der GAP und zur Bewertung der Leistung der GAP-Strategiepläne.

 

Die Position der Landwirtinnen und Landwirte in einem wettbewerbsfähigen Agrar- und Lebensmittelsektor soll gestärkt werden durch

  • eine allgemeine Ausrichtung auf den Markt, der zufolge die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU entsprechend den Marktsignalen arbeiten und gleichzeitig die Möglichkeiten nutzen, die sich aus dem Handel außerhalb der EU ergeben.
  • Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, durch (u.a.) bestimmte Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht.
  • Einführung einer neuen Agrarreserve mit einer jährlichen Mittelzuweisung von mindestens 450 Mio. Euro, um Markmaßnahmen in Krisensituationen zu finanzieren.

Die neue GAP muss noch vom Europäischen Parlament förmlich gebilligt und vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entwürfe der GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2021 vorlegen, nach Prüfung durch die Kommission sollen die Pläne Anfang 2023 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik hier