Verbraucherzentrale Niedersachsen

Achtung Abzocke – Warnung vor Busreisen

Wohlfühl Reisen droht mit Vollstreckung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: Nicht einschüchtern lassen, nicht zahlen.

ZOB Hannover

Eine Busreise nach Masuren in Polen für nur 199 Euro: Für diese per Wurfsendung angebotene Fahrt der Schweizer Firma Wohlfühl Reisen AG interessierte sich Herr S. aus Hannover im Juli dieses Jahres. Als er die Reisebestätigung - dann allerdings für 297 Euro - erhielt, bestritt er den Vertragsschluss.

Das Angebot der Wohlfühl AG klingt verlockend: "Erleben Sie die malerischen Masuren und Preußische Schönheiten! An- und Abreise erfolgt im modernen Fernreise-Luxusbus, Hotel-Übernachtungen in beeindruckendem Ambiente…" Herr S. schickte die beiliegende Antwortkarte zurück und freute sich auf die 6-tägige Tour im Oktober.

Erst die Buchungsbestätigung und Rechnung offenbarte, welche tatsächlichen Kosten für diese Reise anfallen: 473 Euro für Übernachtung und Einzelzimmerzuschlag abzüglich 199 Euro, die als Gutschein ausgewiesen sind. Zuzüglich 23 Euro für ein Versicherungspaket lautete die Gesamtsumme über 297 Euro. Beim genaueren Blick auf das Schreiben wird zudem unter dem Stichwort "Bemerkung" darauf hingewiesen, dass weitere Kosten wie Maut- und Dieselzuschläge hinzukämen. Und auch die Reisedauer könne zwischen 4 und 6 Tagen variieren. Der Rentner staunte nicht schlecht und bestritt den Vertrag. Wenig später erhielt er eine Stornorechnung in Höhe von knapp 55 Euro und anschließend eine Mahnung über 65 Euro. Sein Antwort-Einschreiben auf die Mahnung kam ungeöffnet zurück. Stattdessen erhielt er nun eine letzte Zahlungsaufforderung in Höhe von knapp 85 Euro mit der Androhung einer Vollstreckung.

"Hier wird nicht nur heftig getrickst bei den Leistungs- und Preisangaben. Dem Verbraucher wird nun auch noch Angst eingejagt, dass ein Vollstreckungsbeamter vom Gericht erscheint", sagt Josina Starke, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Davor müsse sich der Verbraucher aber nicht fürchten. Ein Vertrag sei nicht zustande gekommen. Ohne Vollstreckungstitel (wie beispielsweise ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) dürfe ein Gerichtsvollzieher gar nicht tätig werden. Auch die Mahngebühren in Höhe von 30 Euro seien viel zu hoch. Für zwei Mahnungen dürften insgesamt max. fünf Euro in Rechnung gestellt werden.

Wer Zweifel hat, wie man mit einem Schreiben von Wohlfühl Reisen umgehen sollte, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren und beraten lassen.
Orte und Öffnungszeiten unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen.

(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 30. Oktober 2015)