Frau Dr. Reimann hat dieses Papier als eine sehr positive Grundlage für die weiteren Gespräche sowohl im Landtag als auch bundesweit bezeichnet. Inzwischen liegt eine sehr ausführliche Stellungnahme von Frau Dr. Reimann der AG Pflege vor.
Der Seniorenbeirat Hannover hat des Weiteren über einen Antrag in der Delegiertenvollversammlung des Landesseniorenrates e.V. am 24. März 2019 die Landesregierung dringend aufgefordert, in der Bundesregierung eine strikte Begrenzung der Zuzahlungen in der Stationären Altenpflege ("Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil" - EEE), die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz sehr stark angestiegen sind, zu fordern und durchzusetzen.
Bei den Prüffristen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat der Seniorenbeirat Hannover außerdem auf ein Problem der Betroffenen hingewiesen und eine schnelle Abhilfe gefordert: Wird eine Erst-Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen, muss nach dem Gesetz die Prüfung durch den MDK innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages geschehen, sonst muss die Pflegekasse Strafe zahlen. Wird aber ein Widerspruch gegen einen Pflegegrad eingelegt, gilt keine Frist mehr und die Betroffenen und ihre Angehörigen werden dadurch finanziell, psychisch und physisch stark belastet, da eine Entscheidung oft erst nach mehreren Wochen bis Monaten den Betroffenen zugestellt wird. Der Seniorenbeirat fordert eine verbindliche Prüffrist auch im Fall eines Widerspruches.