Landeshauptstadt Hannover

Jugendhilfeausschuss

Auch der Jugendhilfeausschuss gehört zu den Ratsausschüssen, in denen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Nds. Ausführungsgesetz zum SGB VIII vorgesehen ist, dass hier neben den Ratsmitgliedern auch Expert*innen  von außerhalb angehören.

Beraten werden in diesem Ausschuss gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII alle Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere die Erörterung aktueller Problemlagen, die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe. Dazu gehören zum Beispiel auch die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und vieles mehr.

Mitglieder im Jugendhilfeausschuss

Grundmandate

Sitzungstermine

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Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und Bezirksräte der Landeshauptstadt Hannover

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