Bundestagswahl 2025
Briefwahl
Wenn Sie für die Bundestagswahl am voraussichtlich 23. Februar 2025 Ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.
Wenn Sie für die Bundestagswahl am voraussichtlich 23. Februar 2025 Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe. Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie Ihren Antrag, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte.
Wie kann ich den Wahlschein und meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie von den Briefwahlstellen der Städte und Gemeinden in der Region Hannover per Antrag. Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist allerdings nicht möglich.
Der Antrag ist bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zu stellen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben und muss dort grundsätzlich spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen
Wahlberechtigte der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover:
Sie können mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten voraussichtlich bis 1. Februar 2025) einen Antrag auf Briefwahl stellen. Für die übrigen Möglichkeiten zur Antragstellung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung.
Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Hannover können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:
- mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten voraussichtlich bis 1. Februar 2025)
- als Online-Wahlantrag: der Online-Wahlschreinantrag wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 freigeschaltet – die URL wird dann an dieser Stelle veröffentlicht
- per E-Mail an: briefwahl@hannover-stadt.de
- mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag
Öffnungszeiten der Briefwahlstelle in der Landeshaupttadt Hannover
- Neues Rathaus (im Bürgersaal im Erdgeschoss); Platz der Menschenrechte 1
- vom 10. bis einschließlich 21. Februar 2025
- montags, dienstags, donnerstags und freitags 8 bis 18 Uhr
- mittwochs und am Freitag, 21. Februar, 8 bis 15 Uhr
- PodbiPark, Lister Straße 8
- vom 10. bis einschließlich 21. Februar 2025
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags 8 bis 14 Uhr
- am 21. Februar, 15 Uhr, endet die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Weitere Informationen zur Briefwahl
Informationen für Auslandsdeutsche
Informationen zur Antragstellung für diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind (Auslandsdeutsche):
Infotelefon
Bei allgemeinen oder rechtlichen Fragen zur Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie ab dem 15. Januar 2025 telefonisch Auskunft unter 0511 / 168 - 41101.
Falls Sie in einer der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Region Hannover wahlberechtigt sind, so kontaktieren Sie gerne Ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie innerhalb der Landeshauptstadt Hannover wahlberechtigt sind und Ihre Wahlunterlagen zwischen dem 10. und 21. Februar 2025 persönlich in einer der Briefwahlstellen abholen, haben Sie die Möglichkeit, dort auch direkt vor Ort zu wählen.
Auch die 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover bieten im Zeitraum vom 10. Bis 21. Februar 2025 die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort an. Die entsprechenden Informationen zur Öffnung der Briefwahlstellen finden Sie auf der Homepage Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Der Versand der Unterlagen wird voraussichtlich am 3. Februar 2025 beginnen.
Stimmabgabe
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.