Bundestagswahl 2025

FAQ für Wahlhelfer*innen in der Landeshauptstadt Hannover

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Wahlhelfer*innen bei der Bundestagswahl 2025.

Personen, die als Wahlhelfer*innen berufen wurden, finden hier weitere Informationen zur Tätigkeit.

Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus wahlvorstehenden Personen, schriftführenden Wahlhelfenden sowie den übrigen Mitgliedern (Beisitzenden).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Wir wünschen Ihnen für den Wahlsonntag viel Erfolg und viel Spaß!

Aufgaben der Wahlvorsteher*innen

•    Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
•    bei Bedarf Benennung der Stellvertretungen
•    Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in zwei Schichten
•    Leitung des Wahlvorstandes
•    Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zum unparteilichen Auftreten und Äußerungen
•    Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
•    Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen der Wahlvorsteher*die Wahlvorsteherin abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die entsprechenden Aufgaben.
Grundsätzlich unterstützen auch die Personen mit Sonderfunktionen je nach Bedarf und Kapazitäten die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes bei den anfallenden Tätigkeiten.

Aufgaben der Schriftführer*innen

•    Führung des "Wählerverzeichnis“ am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
•    Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
•    Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterunterlagen an das Wahlamt

In Zeiten, in denen der Schriftführer*die Schriftführerin abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die entsprechenden Aufgaben. Die Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterlagen erfolgt durch den Schriftführer*die Schriftführerin selbst, nicht durch die Stellvertretung.
Grundsätzlich unterstützen auch die Personen mit Sonderfunktionen je nach Bedarf und Kapazitäten die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes bei den anfallenden Tätigkeiten.

 

Aufgaben der Beisitzer*innen

Wenn Ihnen im Berufungsschreiben keine besondere Funktion (z.B. Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, deren Stellvertretungen) zugeteilt wurde, sind Sie als Beisitzer*in ein übriges Mitglied im Wahlvorstand.

Ihre Aufgaben sind dann (ja nachdem, ob Sie im Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung unterstützen):

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Ausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals
  • Zulassung der Wahlbriefe und Auszählung der Briefwahlstimmen (Briefwahlauszählung)

Schulungen von Wahlhelfer*innen

Kurz vor der Wahl erhalten die Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und deren Vertretungen ein Merkblatt zur Durchführung der Wahl sowie die Zugangsdaten zu einer Online-Schulung (Zoom-Web-Konferenz), die anschließend für alle übrigen interessierten Mitglieder als Videoaufzeichnung unter www.wahlen-hannover.de zur Verfügung gestellt wird.

Erfahrende Mitglieder des Wahlvorstandes

In der Regel sind in jedem Wahlvorstand mindestens ein bis zwei erfahrene Mitglieder, die schon bei vergangenen Wahlen geholfen haben. Außerdem können Sie sich bei Problemen am Wahltag jederzeit telefonisch an das Wahlamt wenden. Für die Briefwahl stehen für jeden Wahlraum Koordinator*innen zu Ihrer Unterstützung bereit. Sie sind nicht alleine und werden vom Wahlamt umfassend betreut und mit Materialien versorgt.

Wie lange muss ich vor Ort sein?

Der gesamte Wahlvorstand kommt um 7:30 Uhr zu den vorbereitenden Arbeiten zusammen. Danach sind Schichtabsprachen (in der Regel 8 bis 13 sowie 13 bis 18 Uhr) möglich. In jeder Schicht müssen mindestens drei Personen anwesend sein, darunter der*die Wahlvorsteher*in, der*die Schriftführer*in oder deren jeweilige Stellvertretungen. Das Schichtprinzip gilt somit auch für Wahlvorstandsmitglieder mit „Sonderaufgaben“. Zur Auszählung um 18 Uhr müssen dann wieder ALLE Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.

Die Briefwahlvorstände kommen um 15 Uhr zu den vorbereitenden Arbeiten zusammen. Pausen werden hier individuell vereinbart. Die Regeln zur Mindestbesetzung gelten analog.

Ihr Dienst endet, sobald das Wahlergebnis an das Wahlamt gemeldet wurde und die abschließenden Aufräumarbeiten erledigt sind - für die Schriftführung, nachdem die Wahlniederschrift und Wahlunterlagen an das Wahlamt übergeben wurden.

Muss etwas mitgebracht werden?

Der Wahlvorsteher*die Wahlvorsteherin bringt Wählerverzeichnis, Urnenschlüssel, Merkblätter und Telefonliste am Wahlsonntag mit in das Wahllokal (die betroffenen Personen werden hierüber gesondert informiert). Alle anderen Materialien (Wahlurnen/Stellschirme/Büroutensilien/ /Kugelschreiber) finden Sie vor Ort.

Beachten Sie bitte, dass wir im Wahllokal keine Verpflegung anbieten können. Gegebenenfalls benötigte Verpflegung muss bitte selbst mitgebracht werden.

Wann wählen wir selbst?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingeteilt sind: Wann immer Sie Zeit haben und möchten. Sie werden auf jeden Fall Gelegenheit zur Stimmabgabe haben. Grundsätzlich eignet sich die eigene Stimmabgabe direkt nach dem Aufbau auch gut als „Testlauf“ – das bleibt aber Ihnen überlassen.

Wenn Sie nicht in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingeteilt sind: Außerhalb Ihrer Schicht im entsprechenden Wahllokal oder vorab per Briefwahl.

Wessen Telefon wird genutzt?

Wir möchten Sie bitten, für die telefonische Durchgabe der Schnellmeldung sowie eventuelle weitere nötige Anrufe an das Wahlamt ein privates Mobiltelefon zu nutzen. Wir bitten um Verständnis, dass wahlorganisatorisch keine entsprechenden Geräte bereitgestellt werden können.

Bekomme ich Geld für meine Tätigkeit?

Ja, abhängig von Ihrer Tätigkeit beträgt das sogenannte "Erfrischungsgeld" bis zu 50 Euro.

Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt in den Tagen nach dem Wahltermin per Überweisung. Prüfen Sie bitte in der Personalliste die Richtigkeit Ihrer Daten (ggf. fehlende IBAN eintragen) und unterschreiben Sie diese.