Bundestagswahl 2021

Wer kann gewählt werden?

Kurz zusammengefasst: Die Voraussetzungen für die Ausübung des passiven Wahlrechts.

Gewählt werden (sogenanntes passives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • 18 Jahre alt und
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Bewerber*in einer Partei in einen Wahlvorschlag benennen lassen oder
  • als Einzelbewerber*in zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Wahlleitung eingereicht sein.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen, bei der entsprechenden Wahlleitung.