Wahlen

Der Wahlvorstand

Aufgaben und Funktionen des Wahlvorstands.

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorstand und der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • der Schriftführerin/dem Schriftführer und der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
  • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes

Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
  • Benennung einer stellv. Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers
  • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
  • Leitung des Wahlvorstandes
  • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes

In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.

Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers

  • Führung des Verzeichnis' der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
  • Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt

Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.

Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals