- der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorstand und der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
- der Schriftführerin/dem Schriftführer und der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
- den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes
- Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
- Benennung einer stellv. Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers
- Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
- Leitung des Wahlvorstandes
- Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.
- Führung des Verzeichnis' der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
- Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
- Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
- Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
- Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals