Rauchmelder retten Leben, aber Studien belegen: nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ist ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei retten Rauchmelder in Deutschland pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ sowie die Feuerwehren appellieren daher am heutigen Rauchmeldertag an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.
Anlässlich des Rauchmeldertages am Freitag den 13.11.2020 geben wir Informationen zu den wichtigsten Fragestellungen rund um Rauchmelder und weisen gezielt Eigenheimbesitzer darauf hin. Außerdem nehmen wir hier die fünf größten Verbraucherirrtümer in den Fokus.
Etwa 580-mal wurden die hannoverschen Brandschützer*innen allein im zurückliegenden Jahr 2019 zu ausgelösten Rauchmeldern gerufen, bei weit mehr als der Hälfte dieser Einsätze waren Fehlwahrnehmung, äußere Einflüsse sowie technische Defekte die Ursache. Deshalb betonen wir immer wieder: Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt. Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar.
Die wichtigsten Antworten zur Rauchmelderpflicht
Seit wann gilt die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen?
Die Rauchmelderpflicht gilt in Niedersachsen seit 2012 auch für private Wohnungen. Seit 2015 gilt diese Rauchmelderpflicht auch für bereits errichtete Wohnungen.
Wo muß ein Rauchmelder installiert werden?
Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet (bei selbstgenutztem oder vermieteten Wohnraum).
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung?
In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der - es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, kann einen Dienstleister beauftragen, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.
Rauchmelderpflicht, Rauchmelderwartung, Verhalten im Brandfall, mehr Infos dazu finden Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
Informationen zu den fünf größten Verbraucherirrtümern
Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen. Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht. Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.
Irrtum #3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!
Irrtum #4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig. Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.
Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.