Die letzte Silvesternacht bescherte der Feuerwehr Hannover mehr als 100 Brandeinsätze. Der Rettungsdienst in der Landeshauptstadt war mit mehr als 250 Einsätzen gefordert. Bei den Brandeinsätzen handelte es sich im Wesentlichen um Papierkorb- und Containerbrände, Brände auf Balkonen sowie brennende Hecken und Buschwerk, die durch Feuerwerkskörper entzündet worden waren. Auch etliche automatische Brandmeldeanlagen lösten durch den Rauch der Böller oder Raketen aus. Die Besatzungen der Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge hatten in der Mehrzahl der Einsätze mit Alkoholvergiftungen sowie Verbrennungen und Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu kämpfen. Feuerwehr und Rettungsdienst waren in einer unruhigen Silvesternacht durch insgesamt 367 Einsätze sehr gefordert. Größere Brände blieben glücklicherweise aus. Insgesamt wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionsleitstelle in einer unruhigen Silvesternacht rund 750 Einsätze koordiniert. Größere Brände blieben in der Landeshauptstadt Hannover glücklicherweise aus.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen das ganze Jahr von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erworben und verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren überlassen und von diesen abgebrannt werden. Es besteht ein Verkaufsverbot für die Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Dezember sowie ein Abbrennverbot für die Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen daher nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden.
Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt (Auszug aus § 6 der 1. SprengV):
- Kategorie 1 : Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Knallplätzchen)
- Kategorie 2 : Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, Verwendung im Freien (z.B. Fontainen, Knallfrösche, Heuler, Raketen, Feuerwerksbatterien, Böller)
- Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen; auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken; Mülltonnen schließen.
- An die Haustiere denken; schreckhafte Tiere nicht allein lassen; für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen und Jalousien schließen).
- Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird.
- Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen).
- Auf die richtige Kleidung achten; nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
- Nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper zünden.
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ein nicht zu unterschätzendes Risiko entstehen. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden:
- Niemals selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden.
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf denen keine BAM-Nummer und/oder ein CE-Kennzeichen mit der Einteilung der Kategorie aufgedruckt sind.
- Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren.
- Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
- Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten.
- Feuerwerkskörper nur im Freien zünden.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
- Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhal-ten.
- Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
- Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand abwarten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
- Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
- Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse gefangen werden können.
- Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
- Kindern keine Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 in die Hand geben.
- Alarmieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Notruf 112.
- Leiten Sie „Erste Hilfe“-Maßnahmen ein.
Etwas mehr Zurückhaltung und Beobachtung der Umgebung beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern dient ihrer Sicherheit und der Umwelt. Leichtsinn, Unkenntnis und übermäßiger Genuß von Alkohol sind die häufigsten Ursachen für Unfälle!