Sie oder er ist im Dienst Vorgesetzte*r der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Die Stadtbrandmeisterin oder der Stadtbrandmeister wird im Verhinderungsfall in allen Dienstangelegenheiten durch zwei stellvertretende Stadtbrandmeisterinnen oder Stadtbrandmeister vertreten.
Das Stadtfeuerwehrkommando besteht aus
• der Stadtbrandmeister*in als Leiter und
• zwei stellvertretenden Stadtbrandmeistern*innen,
• den Ortsbrandmeistern*innen,
• der*dem Geschäftsführer*in,
• der*dem Schirrmeister*in,
• der*dem Stadtausbildungsleiter*in,
• der*dem Stadtjugendfeuerwehrwart*in
• der*dem Stadtkinderfeuerwehrwart*in.
Das Stadtfeuerwehrkommando unterstützt den*die Stadtbrandmeister*in bei ihren*seinen Dienstobliegenheiten und beschließt in den Angelegenheiten, die ihr*ihm nach der Satzung zur Beschlussfassung übertragen sind.