Ablauf der Gefahrenerforschung und -beseitigung

Blindgängerverdachtspunkte und Sondierungen

Der Ablauf von der Gefahrenerforschung über einen Kampfmittelverdacht bis zur Entschärfung oder möglichen Sprengung. Hier finden Sie auch den Flyer mit allen Informationen für betroffene Eigentümer von Grundstücken zum Herunterladen.

Blindgängerverdachtspunkte

Die Gefahrenerforschung beginnt in der Regel mit einer Luftbildauswertung. Diese erfolgt auf Veranlassung der Landeshauptstadt Hannover entweder systematisch über das gesamte Stadtgebiet oder im Einzelfall auf ein bestimmtes Areal begrenzt. Außerdem werden Luftbildauswertungen im Rahmen von Bauvorhaben durch private Bauherren veranlasst. Alle Auswertungen erfolgen in der Regel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen.

Symbolbild Sondierung

Deuten die Luftbilder auf Blindgängerverdachtspunkte hin, so müssen diese durch technische Sondierungen weiter erforscht werden. Dazu werden Tiefenbohrungen mit einem Durchmesser von 110 mm in einem vorgegebenen Raster um den Verdachtspunkt gebohrt und mittels Magnetfeldsonden überprüft. Zeigen die Ergebnisse der Sondierung eine mit einem Kampfmittel übereinstimmende Anomalie, so muss diese in Augenschein genommen werden. Dazu wird eine Baugrube mit entsprechender Tiefe eingerichtet, um eine visuelle Überprüfung der Anomalie zu ermöglichen.

Bestätigt sich der Verdacht und es handelt sich in der Tat um einen Bombenblindgänger, so wird dieser vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärft oder gesprengt.

Sprengung des Blindgängers

Explosion einer Zehn-Zentner-Bombe.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Blindgänger vor Ort nicht entschärft werden kann und gesprengt werden muss. Diese Einschätzung und die Entscheidung für die Sprengung trifft der zuständige Sprengmeister des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Hierdurch können Schäden sowohl auf Ihrem, als auch auf dem Grundstück Ihres Nachbarn entstehen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Versicherung sind die entstehenden Kosten für Wiederherstellungen von dieser zu tragen.

Die Landeshauptstadt Hannover kommt für Ihre Schäden nur unter bestimmten Voraussetzungen auf, sofern das betroffene Grundstück/Gebäude den wesentlichen Teil des Ihres Vermögens bildet. Das bedeutet auch hier, dass das über das betroffene Grundstück hinaus bestehende Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten weniger als 500.000 Euro betragen darf.

Weitere Hintergrundinformationen

Liegen der Landeshauptstadt Hannover Erkenntnisse vor, dass sich auf einem Grundstück ein Blindgängerverdachtspunkt befindet, so werden die Eigentümer darüber informiert. Die Verdachtspunkte müssen nun, weiter erforscht werden. Für Bürgerinnen und Bürger besteht kein Grund zur Besorgnis, da zu diesem Zeitpunkt lediglich der Verdacht auf einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg besteht. Sämtliche Maßnahmen der weiteren Erforschung werden durch die Landeshauptstadt Hannover veranlasst und koordiniert.

Im Anschluss erfolgt eine Wiederherstellung des sondierten Bereichs. Sollte sich der Verdacht nicht erhärten, werden sämtliche Kosten von der Landeshauptstadt Hannover getragen. Bestätigt sich der Verdacht, so erfolgt eine zeitnahe Bergung des Blindgängers während einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme, einhergehend mit einer dazu notwendigen Evakuierung in einem Radius von in der Regel 1000 Meter. Nach dem „Niedersächsischen Gesetz über die öff entliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG) sind die Eigentümer im Falle eines Kampfmittelfundes als sogenannte/-r „Zustandstörer/-in“ in der Verantwortung. Nach geltender Rechtslage sind die anfallenden Kosten aus diesem Grund bis zur sog. „Opfergrenze“ zu tragen, d.h. maximal bis zur Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks nach Sanierung. Die Landeshauptstadt Hannover hat ferner diese „Opfergrenze“ zu den Gunsten der Eigentümer extensiv ausgelegt, dass für diese nur dann Kosten zu tragen sind, wenn ihnen über das betroff ene Grundstück hinaus bestehende Vermögen nach Abzug aller  Verbindlichkeiten mehr als 500.000 Euro beträgt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Sondierung?

Die allgemeine Zuständigkeit als Verwaltungs-behörde leitet sich aus § 11 Nds. SOG ab. Zusätzlich wurde im Runderlass „Kampfmittelbeseitigung“ des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 08.12.1995 festgelegt, dass die Kampfmittelbeseitigung eine Aufgabe der Gefahrenabwehr in der Zuständigkeit der Gemeinde ist. Diese führt die notwendigen Gefahrenerforschungsmaßnahmen durch, wenn Sondierungsmaßnahmen auf Grund von Hinweisen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln geboten sind.

Kann ich die Sondierung verweigern?

Nein, denn die rechtlichen Voraussetzungen erlauben der Landeshauptstadt Hannover die Gefahrenerforschung. Die technische Sondierung mittels Magnetfeldsonden in Bohrlöchern ist „Stand der Technik“ und somit sowohl geeignet, als auch angemessen, um die Verdachtspunkte zu erforschen.

Wo finde ich näheres über mögliche Kosten, die auf mich zukommen?

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im Jahr 2017 die Drucksache 0452/2017 beschlossen. In dieser wurden Regelungen zur Kostenlastverteilung im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung getroffen.

Luftbildaufnahme nach einem Bomberangriff im Zweiten Weltkrieg.