Gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes obliegt den Kommunen mit Berufsfeuerwehren die Wahrnehmung der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Unter diesem Begriff versteht man im Allgemeinen präventive Maßnahmen, die der Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes von Bränden dienen. Dies schließt insbesondere die Maßnahmen ein, welche im Schadensfall eine frühe Branderkennung, die Rettung von Menschen und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen. Formal wird zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz unterschieden.
Für die Landeshauptstadt Hannover nimmt der Fachbereich Feuerwehr sowohl die gesetzlich geforderten, als auch zusätzliche Aufgaben wahr. Zu diesen zählen im Wesentlichen:
Durchführung von Brandverhütungsschauen
Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
Stellungnahmen für sonstige Behörden und Einrichtungen
Beratungen für Architekten, Bauherren sowie für Bürgerinnen und Bürgern
Brandschutzerziehung und -aufklärung
Abnahmen von Veranstaltungen in Versammlungsstätten
Prüfen von Feuerlöscheinrichtungen
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für das Klinikum Region Hannover GmbH und den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover ist Katastrophenschutzbehörde gem. Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Die administrative Koordination und Bearbeitung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten werden vom Sachgebiet 37.13 federführend wahrgenommen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Erarbeitung von Einsatzkonzepten bei Großveranstaltungen oder Gefahrenlagen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung einer besonderen Einsatzplanung bedürfen,
Analyse der aktuellen lokalen, nationalen und internationalen Bedrohungslage sowie die Erarbeitung erforderlicher Maßnahmen für die LHH als Katastrophenschutzbehörde
Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen,
Erarbeitung von Konzepten für die Organisation, Ausbildung und Führung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
Überwachung und Unterstützung der gemäß Katastrophenschutzplan eingerichteten Führungseinrichtungen des Katastrophenschutzes
Bearbeitung von Angelegenheiten der übergreifenden Katastrophenschutzplanung mit anderen Katastrophenschutzbehörden
Bearbeitung aller Angelegenheiten der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit (ZMZ)
Auftragsverwaltung für den Bund in Angelegenheiten des Zivilschutzes
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Information sowie Warnung der Bevölkerung
Außerdem betreibt der Bereich 37.1 eine Feuerlöscherwerkstatt, in welcher die Feuerlöscher einer Vielzahl der städtischen Einrichtungen gewartet und geprüft werden.
Kontakt
Feuerwehr Hannover
Weidendamm 50
,
30167 Hannover
+49 511 912-0
+49 511 912-1500
Wählen Sie bei Notfällen immer die Notrufnummer 112!E-Mail ist nicht für Notfälle geeignet, kein 24/7-Monitoring.