Risikoeinschätzung auf Basis von Luftbildauswertungen
Verdachtsflächen und Bauvorhaben
Bei sämtlichen Erdarbeiten in kampfmittelverdächtigen Flächen besteht - unabhängig von deren Genehmigungspflicht - das (Rest-) Risiko, auf ein Kampfmittel zu treffen.
Eine Risikoeinschätzung kann auf Basis einer Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen (KBD) erfolgen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des KBD zu finden.
„Rote Flächen“ in der Auswertung sagen dabei aus, dass durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst entweder eine Bombardierung, Kriegseinwirkungen oder eine Bodenverfärbung entdeckt wurde. Dieses ist im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover nicht selten. Für die geplanten Baumaßnahmen werden aus Sicherheitsgründen Gefahrenerforschungsmaßnahmen empfohlen. Für eine diesbezügliche Beratung, Planung und kampfmitteltechnische Begleitung stehen entsprechende Fachfirmen zur Verfügung.
Entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten ist, dass die einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Welche Pflichten die am Bau Beteiligten im Einzelnen haben, ist im "Merkblatt kampfmittelfrei Bauen" veröffentlicht, dass vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (Bundesfachabteilung Spezialtiefbau), der BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Gesetzliche Unfallversicherung) sowie dem CBTr Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V. herausgegeben wurde.
Zusammengefasst sollen demnach aus Sicherheitsgründen vor dem Beginn von Erdarbeiten Gefahrerforschungsmaßnahmen auf Kampfmittel durchgeführt werden. Hierzu muss eine Fachfirma beauftragt werden. Dazu wird die Baufläche auf Kampfmittel sondiert. Eine Sondierung von der Erdoberfläche ist nicht möglich, wenn die Baufläche befestigt ist, Bodenauffüllungen aufweist oder Bodenverunreinigungen wie z.B. Bauschutt enthält. In diesem Fall soll baubegleitend der Erdaushub auf Kampfmittel überwacht und anschließend eine Sohlensondierung auf der Baugrubensohle ausgeführt werden.
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