Die Projektkoordinatorinnen haben ausgehend von dem Erfordernis des interdisziplinären Austausches zur Erkennung einer Kindeswohlgefährdung und zur Verdachtsabklärung bei Kindesmisshandlung Qualifizierungsmodule erstellt.
Es werden Fortbildungsveranstaltungen zum Überblickswissen und zu vertiefenden Themenbereichen organisiert.
Die Qualifizierung findet sowohl berufsspezifisch als auch interdisziplinär statt.
Im Themenbereich „Überblickswissen“ Erkennen/ Beurteilen wurden mit der Privatdozentin Frau Dr. Anette S. Debertin vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD und KSD zwei Fortbildungsveranstaltungen im November 2008 organisiert. Neu daran ist, dass erstmals alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD/ KSD gemeinsam an einer verpflichtenden Fortbildung teilgenommen haben. Hierdurch werden höhere Qualitätsstandards für den ASD/ KSD eingeführt.
Für die Pädiaterinnen und Pädiater wurden zwei Fortbildungen der Rechtsmedizin mit Vorträgen über die Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe, referiert durch Dienststellenleitungen des ASD/ KSD, als interdisziplinäre Veranstaltung angeboten.
In 90 % der ärztlichen Untersuchungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann keine gesicherte Diagnose gestellt werden, wonach der Verdacht auf sexualisierte Gewalt bestätigt oder ausgeschlossen werden kann. Hier zeigt sich die enorme Bedeutung der Sozialarbeit mit der standardmäßigen Einbeziehung von Beratungsstellen und dem Instrument der Kollegialen Beratung sowie dem Zugehen der Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter auf die Familien.