Die Ausübung des Jagdrechtes wird in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag an einen oder mehrere Jäger verpachtet.
Dieser Jagdpachtvertrag ist nach § 20 Nieders. Jagdgesetz von der Jagdpächterin oder dem Jagdpächter anzuzeigen. Hierzu ist anzugeben, auf welchen anderen Flächen sie oder er zusätzlich zur Jagd befugt ist. Eine entsprechende Erklärung ist für Jagdpächterinnen und Jagdpächter in der Region Hannover vorbereitet.
Die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen, so dass bei der Jagdausübung in den Jagdrevieren eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.