Genehmigung

Für die Erteilung von Genehmigungen für Formen des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen im Gebiet der Region Hannover (mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover) ist die Region Hannover (unten genannte Kontaktdaten) zuständig.

Wichtige Informationen und Hinweise

Bearbeitungszeiten:

  • Ein Antrag auf „Wieder“-Erteilung bzw. „Verlängerung“ der Genehmigung sollte 3 Monate vor dem Ablauf der Genehmigung gestellt werden und muss spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Genehmigung vollständig vorliegen. 
  • Die Bearbeitungszeiten sind generell stark von Ihrer Mitwirkung abhängig und können dementsprechend variieren.

Unter Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen fällt folgendes:

  • Verkehr mit Taxen - § 47 PBefG
  • Ausflugsfahrten - § 48 Abs. 1 PBefG
  • Ferienziel-Reisen - § 48 Abs. 2 PBefG
  • Verkehr mit Mietomnibussen - § 49 Abs. 1 PBefG
  • Verkehr mit Mietwagen - § 49 Abs. 4 PBefG
  • gebündelter Bedarfsverkehr - § 50 PBefG
     

Neu-/Wiedererteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG / einer Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 VO (EG) 1073/2009

 

 

 

Erweiterung des Unternehmens
(§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 PBefG)

 

Fahrzeugtausch
(§ 17 Abs. 2 S. 1 PBefG)

Übertragung der aus der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen erwachsenden Rechte und Pflichten (Genehmigungsübertragung) nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG

Aufnahme in die Warteliste für Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach § 13 Abs. 5 PBefG