Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Gewerblicher Güterkraftverkehr

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Wann ist die Beförderung von Gütern / Güterkraftverkehr genehmigungspflichtig?

Wenn Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben geschäftsmäßig oder entgeltlich befördert werden, ist dies grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht stellt der Werkverkehr nach § 1 Abs. 2, 3 GüKG und bestimmte weitere Arten der Beförderung von Gütern nach § 2 GüKG dar.

§ 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

§ 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

 


 

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