Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution

Für Prostituierte sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen, die regelmäßig erneuert werden muss.

Die Anmeldebescheinigung und der Nachweis über die gesundheitliche Beratung sind bei der Ausübung der Prostitution mitzuführen. Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre und die gesundheitliche Beratung für ein Jahr.

Information und Terminvereinbarung

Betroffene, die ihrer Beschäftigung überwiegend oder hauptsächlich in der Region Hannover, also in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Hannover) nachgehen wollen, können unter der Tel. +49 511 616-22951 oder unter der E-Mail-Adresse sexarbeit@region-hannover.de Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten und Termine für die Beratung vereinbaren.

Die Anmeldung und das Beratungsgespräch können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Genehmigung für den Betrieb des Prostitutionsgewerbes

Der Betrieb des Prostitutionsgewerbes (dazu gehören Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutionsvermittlungen) muss behördlich genehmigt werden. 

In dem Erlaubnisverfahren wird auch die „Zuverlässigkeit" der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Außerdem muss der Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und die Räumlichkeiten müssen bestimmte Mindestanforderungen, z. B. aus hygienischer Sicht, erfüllen.

Nähere Informationen dazu erhalten Betroffene, die das Gewerbe in der Region Hannover, also in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Hannover) betreiben,  unter +49 511 616-22951. Für elektronische Anfragen steht ebenfalls die E-Mail-Adresse sexarbeit@region-hannover.de zur Verfügung.