1. An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht mit meinem Kind zusammen leben kann?
Unabhängig Ihres Wohnortes bietet die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover Ihnen ausführliche Informationen und Beratung zu Ihren Fragen an.
Beratungsgespräche sind unverbindlich und dienen dazu, Sie und Ihr Kind zu unterstützen.
2. Erhalte ich nach einer Adoption Informationen zu meinem Kind?
Zwischen den abgebenden Eltern, den Adoptiveltern und der Adoptionsvermittlungsstelle kann beispielsweise vereinbart werden, dass die biologischen Eltern in Abständen in Form eines Briefes oder Fotos erfahren, wie es ihrem Kind geht.
3. Kann ich die zukünftigen Eltern kennenlernen?
Als abgebende Elternteile können Sie die zukünftigen Eltern ihres Kindes vor der Vermittlung in der Adoptionsvermittlungsstelle kennenlernen. Das Elternpaar wird durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle ausgewählt.
4. Kann ich mich anonym an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden?
Sie können sich zunächst anonym, ohne ihren vollen Namen zu nennen, an die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle wenden.
5. Muss ich den Namen des Vaters angeben?
Der Name des Vaters muss nicht zwingend genannt werden. Für das Kind kann es jedoch später, sollte es sich auf die Suche nach seinen „Wurzeln“ machen, wichtig sein, wenn es über den leiblichen Vater Informationen erhält. Ist der Fachkraft der Name des Vaters bekannt, so muss dieser ebenfalls die Einwilligung in die Adoption beurkunden.
6. Unterliegen die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle der Schweigepflicht?
Alle Fachkräfte der Adoptionvermittlungsstelle unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Informationen und Daten werden somit nicht an Dritte weitergegeben (inbegriffen sind hier ebenfalls enge Familienmitglieder).
7. Wo kann ich mich während der Schwangerschaft beraten lassen?
Bei den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover, bei einer Beratungsstelle oder einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
8. Was kann ich meinem Kind in die „neue Familie“ mitgeben?
Ein von Ihnen ausgewählter Vorname für das Kind ist ein Bestandteil seiner Herkunft und gibt ihm eine Basis für seine besondere Lebenssituation.
Des Weiteren kann dem Kind durch Fotos oder einem Erinnerungsstück die Verbindung zu seiner Ursprungsfamilie vermittelt werden. Das kann ein Brief von Ihnen oder ein Kuscheltier sein.
9. In welche Hände gebe ich mein Kind?
Die Adoptionsvermittlungsstelle ist bemüht, geeignete Eltern für Ihr Kind zu finden.
Die Adoptionsbewerberpaare werden eingehend auf ihre Eignung als Adoptiveltern geprüft.
Oberste Priorität ist es, dem Kind ein annehmendes und liebevolles Zuhause zu geben.
10. Kann ich Wünsche bei der Wahl der zukünftigen Adoptiveltern äußern?
Abgebende Eltern haben die Möglichkeit, Wünsche und Vorstellungen über die zukünftigen Eltern zu benennen und können damit Einfluss nehmen. Die konfessionelle Erziehung des Kindes kann durch die biologischen Eltern bestimmt werden. Außerdem kann für Sie wichtig sein, dass ein Kind Vater und Mutter hat. Vielleicht wünschen Sie, dass die Mutter oder der Vater in den ersten Lebensjahren keiner Berufstätigkeit nachgeht.
11. Kann ich mein Kind später suchen? Kann mich mein Kind später suchen?
Ein adoptiertes Kind hat das Recht, ab seinem 16. Lebensjahr seine Adoptionsakte bei der Adoptionsvermittlungsstelle einzusehen. Daraus ergeben sich Informationen zum Namen der biologischen Eltern und deren Geburtsdatum. Die sogen. Wurzelsuchende haben die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt aufzunehmen, beispielsweise einen Brief für die leiblichen Eltern zu schreiben, der dann von den Fachkräften weitergeleitet wird.
Auch die leiblichen Eltern haben die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle ihre Kinder zu suchen und ggf. kennen zu lernen. Die Anbahnung wird eng durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.