Viele sehen ihn als die Chance zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt – den Minijob. Besonders Mütter wählen nach einer beruflichen Auszeit den 450-Euro-Job, entweder um auf diese Weise zum Familieneinkommen beizutragen oder als Brücke zum Wiedereinstieg ins Berufsleben. Doch nur wenigen gelingt der Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung. „Der Minijob ist eine Berufsfalle – besonders für Frauen, die rund zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten ausmachen. Der Minijob sichert nicht vernünftig ab, bietet keine Perspektiven und trägt zur Altersarmut von Frauen bei!“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover Petra Mundt. So ergibt sich nach 40-jähriger Berufstätigkeit im Minijob mit 450 Euro nach heutigem Stand eine Monatsrente von 178 Euro brutto. „Minijobs gehören abgeschafft! Und trotzdem wissen wir, dass immer noch viele Frauen auf diese Jobvariante zurückgreifen müssen, um überhaupt etwas zu verdienen, während sie sich gleichzeitig noch um die Kinderbetreuung kümmern. Wir Gleichstellungsbeauftragten in der Region Hannover möchten allen Frauen Mut machen, auf ihre berechtigten Ansprüche im Minijob nicht zu verzichten“, so Mundt.
Mit der neuen Broschüre „Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!“ will die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region Hannover Minijoberinnen informieren und dabei unterstützen, ihre Rechte einzufordern. Wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben geringfügig Beschäftigte zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Krankheitstage oder Kündigungsschutz. Auf rund 50 Seiten informiert die Broschüre außerdem über Versicherungen, Mindestlohn, Feiertags- oder Überstundenregelungen und liefert Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen. Das ausführliche Adressenverzeichnis mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern hilft bei weitergehendem Informationsbedarf weiter.
Erhältlich ist die Broschüre ab sofort bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und Gemeinden in der Region Hannover. Außerdem sie kann beim Team der Gleichstellung der Region Hannover telefonisch unter Tel. 0511-61622329 oder per E-Mail gleichstellung@region-hannover.de angefordert werden.