Ambulante Betreuung

Für Jugendliche und junge Erwachsene: Ambulante Betreuung in eigener Wohnung oder im familiären Rahmen

Ambulante Betreuung in eigener Wohnung

Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 17 Jahren

 

Profil des Angebotes

  • Einzelbetreuungsmaßnahme mit variabler Intensität und individuell angepasster Zielsetzung
  • die wöchentliche Betreuungszeit liegt zwischen 3 und 10 Nettostunden, sie wird im Rahmen des Hilfeplans vereinbart
  • Haupt- und Co-Betreuungssystem
  • gemeinsame Wohnungssuche; ggf. vorübergehend kurzfristige Unterbringung in einer Notwohnung
  • Unterstützung und Förderung im schulischen Bereich; Entwicklung individueller Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven
  • Vermittlung externer Hilfsangebote (z.B. therapeutische Hilfen, ABH etc.)
  • als pädagogisch sinnvolle Ergänzung nutzen wir eine Auslegungsmöglichkeit des § 30 i.V.m. § 41 SGB VIII. Die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt über Ausbildungsvergütungen, Bafög, Sozialhilfeleistungen o. ä.
  • rechtzeitig vor Ablauf einer Betreuung wird auf eine Selbstfinanzierung nach § 30 i.V.m. § 41 SGB VIII umgestellt, um die damit verbundene hohe Eigenverantwortung einzuüben.
  • Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Fachleistungsstunden, die in Form eines Leistungsnachweises dokumentiert werden.

Rechtsgrundlage: §§ 30, 41 SGB VIII

Ambulante Betreuung im familiären Rahmen

Aufnahmealter zwischen 9 und 17 Jahren

Betreuungsfokus liegt auf 1 Kind bzw. 1 Jugendlichen je Familie

Profil des Angebotes

  • Erziehungsbeistandschaft mit variabler Intensität und individuell angepasster Zielsetzung,
  • Haupt- und Co-Betreuer System mit der Möglichkeit intensiver Elternarbeit durch den Co-Betreuer; dadurch ist, wenn notwendig, parteiliche Unterstützung von Kind und Eltern möglich.
  • Vermittlung bei Konflikten, Förderung der innerfamiliären Kommunikation
  • Unterstützung und Förderung im schulischen und ausbildungsbezogenen Bereich
  • Förderung der Teilnahme an sportlichen und kulturellen Angeboten vor Ort
  • Vermittlung externer Hilfs- und Bildungsangebote ( zum Beispiel Therapieformen, alternative Schulformen, Ferienfreizeiten etc.)
  • Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Fachleistungsstunden, die in Form eines Leistungsnachweises dokumentiert werden

Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII