- Betreuungsfokus auf der Gesamtfamilie
- Beratung der Eltern, Förderung der Kinder
- Entwicklung altersangemessener Aufgaben, Regeln und Grenzen
- Stärkung der Fähigkeit zu konsequentem und grenzsetzendem Handeln in der Erziehung
- Unterstützung der Kinder im schulischen Bereich unter Einbeziehung der Eltern
- Kennenlernphase
- Einstieg mit 6 Nettostunden für einen Zeitraum von 6 Wochen
- Erstellung eines individuellen Betreuungskonzeptes
- Festlegung der weiteren Betreuungsintensität
- Vermittlung externer Hilfs- und Bildungsangebote (z. B. Familien-Therapie, ambulante Therapie, Nachhilfe)
- interne Zusatzangebote (Heilpädagogisches Gruppenangebot)
Rechtsgrundlage: § 31 SGB VIII