Ambulante Betreuung in eigener Wohnung
Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 17 Jahren
Profil des Angebotes
- Einzelbetreuungsmaßnahme mit variabler Intensität und individuell angepasster Zielsetzung
- die wöchentliche Betreuungszeit liegt zwischen 3 und 10 Nettostunden, sie wird im Rahmen des Hilfeplans vereinbart
- Haupt- und Co-Betreuungssystem
- gemeinsame Wohnungssuche; ggf. vorübergehend kurzfristige Unterbringung in einer Notwohnung
- Unterstützung und Förderung im schulischen Bereich; Entwicklung individueller Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven
- Vermittlung externer Hilfsangebote (z.B. therapeutische Hilfen, ABH etc.)
- als pädagogisch sinnvolle Ergänzung nutzen wir eine Auslegungsmöglichkeit des § 30 i.V.m. § 41 SGB VIII. Die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt über Ausbildungsvergütungen, Bafög, Sozialhilfeleistungen o. ä.
- rechtzeitig vor Ablauf einer Betreuung wird auf eine Selbstfinanzierung nach § 30 i.V.m. § 41 SGB VIII umgestellt, um die damit verbundene hohe Eigenverantwortung einzuüben.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Fachleistungsstunden, die in Form eines Leistungsnachweises dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage: §§ 30, 41 SGB VIII
Aufnahmealter zwischen 9 und 17 Jahren
Betreuungsfokus liegt auf 1 Kind bzw. 1 Jugendlichen je Familie
Profil des Angebotes
- Erziehungsbeistandschaft mit variabler Intensität und individuell angepasster Zielsetzung,
- Haupt- und Co-Betreuer System mit der Möglichkeit intensiver Elternarbeit durch den Co-Betreuer; dadurch ist, wenn notwendig, parteiliche Unterstützung von Kind und Eltern möglich.
- Vermittlung bei Konflikten, Förderung der innerfamiliären Kommunikation
- Unterstützung und Förderung im schulischen und ausbildungsbezogenen Bereich
- Förderung der Teilnahme an sportlichen und kulturellen Angeboten vor Ort
- Vermittlung externer Hilfs- und Bildungsangebote ( zum Beispiel Therapieformen, alternative Schulformen, Ferienfreizeiten etc.)
- Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Fachleistungsstunden, die in Form eines Leistungsnachweises dokumentiert werden
Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII